Mutterschutzgesetz geringeres Gehalt aufgrund Versetzung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutzgesetz geringeres Gehalt aufgrund Versetzung?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe eine Festanstellung als Kinderkrankenschwester in der geschlossenen stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie. Da ich CMV und Ringelrötel​ negativ bin und die Tätigkeiten dort im allgemeinen ein zu großes Risiko für eine Schwangere darstellt wurde ich Klinik intern versetzt. (Man hat fast täglich mit Nothilfe-, Fixierungssituation oder körperlichen Übergriffen zu tun.) Nun arbeite ich seit ein paar Tagen in der erwachsene Tagesklinik. Dort ist es deutlich ruhiger und sicherer. Fühle mich bis jetzt ganz wohl und man nimmt trotzdem etwas Rücksicht auf meine Umstände. ;) Nun würden dort aber einiges an Zuschlägen und Sonderzahlungen wegfallen. Wie z.B. die Schichtzulage, Wochenendzulage, Nachtschichtzulage sowieso wegen dem Verbot der Nachtarbeit, und Gefahrenzuschlag. Ich habe mir das ausgerechnet, es wären ca. -400€ pro Monat weniger Gehalt.. Nun meine Frage, im Mutterschutzgesetz steht : ...Das Gehalt werdender Mütter darf nicht gekürzt werden, auch nicht wenn sie infolge der Schwangerschaft andere, weniger ertragreiche Aufgaben übernehmen. Die Schwangere soll auch keinen finanziellen Nachteil erleiden, wenn ein Arzt ihr die Arbeit wegen gesundheitlicher Risiken für sie oder das Kind verboten hat. In diesem Fall muss der Arbeitgeber einen "Mutterschutzlohn" in Höhe des Durchschnittsgehalts der vergangenen 13 Wochen zahlen (§ 11 Absatz 1 MuSchG).... Gilt das auch in meinem Fall? Da ich ja ohne Schwangerschaft weiterhin in meiner Abteilung mein "volles" Gehalt erhalten würde. Und somit wegen der Schwangerschaft benachteiligt wäre. Wurde nur auf Grund der Schwangerschaft versetzt. Vielen Dank im vorraus Mit freundlichen Grüßen

von Daschix3 am 01.06.2017, 06:21



Antwort auf: Mutterschutzgesetz geringeres Gehalt aufgrund Versetzung?

Hallo, Nein, Sie bekommen auch die Zuschläge weiter, wenn Sie die früher immer und durchschnittlich erhalten haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2017



Antwort auf: Mutterschutzgesetz geringeres Gehalt aufgrund Versetzung?

Das Gehalt bleibt gleich wie vorher.

Mitglied inaktiv - 01.06.2017, 07:52



Antwort auf: Mutterschutzgesetz geringeres Gehalt aufgrund Versetzung?

Muss ich vorher vielleicht in der Personalabteilung bescheid geben? Habe Angst nächsten Monat 400€ weniger zu verdienen und das spiegelt sich ja dann auch im Elterngeld wieder.. Könnte ich zur Not volles Gehalt einklagen?

von Daschix3 am 02.06.2017, 13:38



Antwort auf: Mutterschutzgesetz geringeres Gehalt aufgrund Versetzung?

Wenn ich Personaler wäre, ich wäre ziemlich irritiert, wenn du mich vorher anrufen und vorwarnen würdest. Schließlich machen die das nicht zum ersten Mal bei dir. So ein Vorgehen kommt auf jeden Fall sehr schlecht an. Und warum gleich an eine Klage denken? Das MuSchG ist doch darin eindeutig, da braucht es keine Klage. Wenn ich dir etwas raten dürfte: mehr Gelassenheit und Rücklagen anlegen für Ausnahmesituationen.

Mitglied inaktiv - 02.06.2017, 18:06



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