Frage: Mutterschutz wieder schwanger

Hallo Frau Bader Hätte da eine Frage Es geht um folgendes Hatte am 9.2.2016 ein Totgeburt (war in der 34ssw) bin auch bis 14. 6.2016 im Mutterschutz Sozusagen werde ich am 15.6.2016 wieder arbeiten Bin jetzt wieder schwanger 9ssw habe noch meiner Chefin nicht erzählt Jetzt kommenden Montag habe frauenartz Termin Mein frauenartz hat gesagt das Sie Beschäftigungsverbot schreiben möchte wegen risiko schwangeschaft Meine Frage wäre kann meine Chefin mich jetzt kündigen wenn ich ihr das sage Normalerweise müsste ich am 15.6.2016 arbeiten aber weil mein frauenartz Beschäftigungsverbot schreiben wird werde nicht mehr arbeiten. Wird mein Geld ganz normal bezahlt Was kann auf mich zukommen Gilt mein Vertrag noch hatte ein unbefristen vertag Mit freundlichen grüßen Ilayda

von Ilaydam am 09.06.2016, 19:26



Antwort auf: Mutterschutz wieder schwanger

Hallo, wie furchtbar - mein Mitgefühl. Der AG kann nicht kündigen wegen besonderem Kündigungsschutz. Er kann aber dem BV widersprechen - denn hier wäre die Krankschreibung das richtige Mittel. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2016



Antwort auf: Mutterschutz wieder schwanger

Bei einer Totgeburt in der 34 SSW erhältst du die 6 Wochen plus 8 Wochen Mutterschutzfrist, das sind dann 14 Wochen. Wenn die Totgeburt am 9.2.16 erfolgt ist, denn endet die Mutterschutzfrist am 18. Mai und nicht erst am 14. Juni. Wie kommt deine Berechnung denn zustande?? Hattest du evtl noch Urlaub nach der Mutterschutzfrist? Was ist deine Frage?

Mitglied inaktiv - 09.06.2016, 19:46



Antwort auf: Mutterschutz wieder schwanger

Meine Frage ist ob jetzt meine Chefin mich kündigen kann? Wenn ich ins Beschäftigungsverbot gehe wird sich was verändern weil ich in Mutterschutz war? Wird mein Lohn dann voll bezahlt? LG ilayda

von Ilaydam am 09.06.2016, 20:58



Antwort auf: Mutterschutz wieder schwanger

Deine Chefin kann dich nur kündigen, solange du deine neue Schwangerschaft nicht bekannt gibst. Wenn du ins Beschäftigungsverbot kommst, bekommst du deinen normalen Lohn weiter gezahlt, als würdest du arbeiten. Wie kommt es, dass du 18 Wochen lang Mutterschutzfrist hattest? Das kann nicht sein!

Mitglied inaktiv - 09.06.2016, 21:54



Antwort auf: Mutterschutz wieder schwanger

Habe ich aber nicht zeit bis 12 ssw bescheid zu sagen das ich schwanger bin? Das weiß ich auch nicht ganz genau das hat die Krankenkasse so gesagt weil ich ein Totgeburt hinter mir hatte deswegen länger Lg ilayda

von Ilaydam am 09.06.2016, 22:19



Antwort auf: Mutterschutz wieder schwanger

"Wie kommt es, dass du 18 Wochen lang Mutterschutzfrist hattest? Das kann nicht sein!" - na klar kann das sein -> Frühgeburt.

von Andrea6 am 09.06.2016, 22:39



Antwort auf: Mutterschutz wieder schwanger

Manch sein Internetverhalten ist leider nicht sehr taktvoll. Die Fragestellerin möchte keine zusätzlichen "Baustellen" sondern nur eine Antwort auf die konkrete Frage. Befragt doch beim nächsten Mal bitte zuerst Google, bevor Frauen unnötig gängelt werden! Bis zu einem Geburtsgewicht von 2500 g oder vollendeter 37 Woche gilt ein Mutterschutz von 12 Wochen zuzüglich 6 Wochen Verlängerung für die nicht genommenen Tage vor der Entbindung. (18 Wochen Mutterschutz gibt es übrigens auch bei Frühchen die überleben.) Hier noch ein Link. http://www.schmetterlingskinder.de/index.php?type=special&p=articles&id=14&area=1

Mitglied inaktiv - 09.06.2016, 22:43



Antwort auf: Mutterschutz wieder schwanger

Erst einmal mein Beileid zu Deinem Verlust. Und natürlich Glückwunsch dass Dein Folgewunder so schnell zu Euch kam und diesmal alles gut gehen möge. Du kannst Dich auch noch eine Weile krankschreiben lassen, alleine die Psyche hat nun ja sehr viel zu stemmen. Wichtig wäre dass es schwangerschaftsbedingt ist, da es sonst Nachteile gibt wegen dem Elterngeld. Wie sicher es nach den 12 Wochen ist hast Du leider erlebt :-( Daher könnte das BV auch gleich nach dem Mutterschutz greifen und Du sagst es doch eher. Nehm Uriah bitte nicht ernst, sie hat es nicht so mit Empathie. Ich lese ihr Antworten einfach nicht ;-)

von Sternenschnuppe am 09.06.2016, 23:40



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