Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch bis 25.10.2016 in meiner 3-jährigen Elternzeit meiner 1. Tochter. Seit ihrem 2. Geburtstag bis zum Ende dieser Elternzeit ( schriftlich genehmigt durch meinen Hauptarbeitgeber ) arbeite ich auf 450€-Basis als Packerin in einem Supermarkt bei uns im Ort. Nach meiner Elternzeit wollte ich auf Teilzeit zurück zu meinem Hauptarbeitgeber, auf 25 Stunden. Alles (auch das Gehalt ab dem Ende der Elternzeit) wurde bereits schriftlich festgelegt. Nun bin ich in der 6. Woche schwanger, ET für Kind 2 ist der 15.11., Mutterschutz würde also ab dem 4.10. beginnen. Meine Fragen: Mein FA sagte ich bekäme aufgrund meiner Arbeitszeiten (20-22 Uhr) und aufgrund der Tätigkeit (Lasten geben) ein BV von ihm per sofort. Wer zahlt mir den Lohn weiter? Mein AG oder die Krankenkasse? Kann ich meine Elternzeit von Kind 1 vorzeitig zum 4.10. beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen? Welche Frist ist dafür meinerseits einzuhalten? Und kann mein AG das ablehnen? Welche Zahlung steht mir dann im Mutterschutz zu? Nur die 13€ der KK oder auch der Anteil meines Haupt-AG? Viele Grüße
von Mutti85 am 10.03.2016, 10:52