Milli87
Sehr geehrte Frau BAder, kurz zum Ausgangspunkt der Situation im Ampril diesen Jahres wurde mir die Fililleitung eines Ladens übertragen. Ich arbeitete vorher im selben Laden war eingestellt für 30 Std. Teilzeit ging aber nie unter 40 Std. heim. Mein Arbeitsvertrag läuft im Februar 2013 ab, dann bekomme ich entweder einen Festvertrag oder eben auch auch nicht. Nun meine erste Frage könnte meine Firma mich aufgrund meiner Schwangerschaft jetzt wieder runterstufen auf Teilzeit zB? Die nächste Frage, aufgrund von Personalknappheit meine Firma gesteht mir nur eine Teilezietkraft zu und vier Aushilfen auf 400€ Basis um 81 Öffnungsstunden abzudecken. Ich bin morgens um sieben im Laden dann muss ich erst mal die Buchhaltung machen um acht mach ich den Laden auf und meine Ablöse kommt erst um 14 Uhr. Sprich von sieben bis 14 Uhr bin ich komplett alleine kann keine Pause machen, nichts essen, geschweige denn mal aufs Klo gehen. Anders kann ich mein Personal gar nicht einplanen da ich auch nur eine bestimmte Anzahl an Stunden vergeben darf. Auch die Spätschicht sieht nicht anders aus ich komme gegen halb 12, meine Mitarbeiterin geht gegen 14 Uhr heim und ich muss den Laden dann um acht schließen doch bis Kasse abends gemacht ist und geputzt wurde ist es 20.15/20.30 Uhr. Ist das noch zulässig? Mein Laden befindet sich in einem Hbf das heisst wir haben täglich auf, auch Sonntags und an Feiertagen, muss ich an denen auch arbeiten? Ich wäre für eine schnelle Antwort sehr sehr dankbar. Liebe Grüße
Hallo, 1. Nein, wegen der Schwangerschaft darf man Sie nicht zurükstufen 2. Nach Ablauf des 5. Mo. dürfen Sie nicht vorwiegend stehen. Außerdem: § 4 Ruhepausen ArbzeitG: Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Hier kann das Gerbeaufsichtsamt helfen. Liebe Grüsse, NB
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