Muss ich in Elternzeit daheim bleiben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich in Elternzeit daheim bleiben?

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind ist im Oktober 2014 auf die Welt gekommen. Ich hatte Elternzeit bis Oktober 2016 beantragt. Mit meinem Arbeitgeber ist vereinbart, das ich ab Januar 2016 wieder in Teilzeit im Rahmen meiner Elternzeit einsteige. Nun bin ich wieder schwanger. Wenn ich meinem Arbeitgeber das nun im Dezember mitteile, kann er dann ablehnen das ich wie vereinbart in Januar wieder starte? (Ich arbeite in einem großen Konzern) Vielen Dank

von JoshisMom am 10.11.2015, 10:03



Antwort auf: Muss ich in Elternzeit daheim bleiben?

Hallo, Nein, kann er nicht. Warum auch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



Antwort auf: Muss ich in Elternzeit daheim bleiben?

Nein, kann er nicht. Bevor Du von der Schwangerschaft erzählst mach das mit der Teilzeit aber schriftlich fest !!

von Sternenschnuppe am 10.11.2015, 12:01



Antwort auf: Muss ich in Elternzeit daheim bleiben?

Danke dir

von JoshisMom am 10.11.2015, 12:30



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