Liebe Frau Bader, mein erstes Kind ist im Oktober 2014 auf die Welt gekommen. Ich hatte Elternzeit bis Oktober 2016 beantragt. Mit meinem Arbeitgeber ist vereinbart, das ich ab Januar 2016 wieder in Teilzeit im Rahmen meiner Elternzeit einsteige. Nun bin ich wieder schwanger. Wenn ich meinem Arbeitgeber das nun im Dezember mitteile, kann er dann ablehnen das ich wie vereinbart in Januar wieder starte? (Ich arbeite in einem großen Konzern) Vielen Dank
von JoshisMom am 10.11.2015, 10:03