werte frau bader,
ich habe leider ihre antwort nicht ganz verstanden und würde mich freuen wenn sie sich meine erste anfrage vom 12.10.2012 genauer durchlesen würden. ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir raten könnten ob ich einen anwalt aufsuchen sollte oder ob es überhaupt sinn macht irgendetwas zu unternehmen. danke u. mfg mandy
von
mandy3276
am 16.10.2012, 00:14
Antwort auf:
muss ein kindesvater von geburt an rückwirkend seiner tochter unterhalt zahlen?
Hallo,
erst ab dem Monat, in dem Unterhalt gefordert wird, muss man zahlen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2012
Antwort auf:
muss ein kindesvater von geburt an rückwirkend seiner tochter unterhalt zahlen?
Hallo wurde der Uh von jemanden gefordert ,Anwalt Jugendamt usw.
von
CKEL0410
am 16.10.2012, 13:44
Antwort auf:
muss ein kindesvater von geburt an rückwirkend seiner tochter unterhalt zahlen?
Die Antwort war, dass der Vater nur dann rückwirkend Unterhalt zahlen muss, wenn der Unterhalt zu einem früheren Zeitpunkt (erfolglos) eingefordert wurde.
Nochmal: Wenn du den Unterhalt beim Kindsvater angemahnt hast als das Kind 3 Jahre alt war, dann steht dem Kind Unterhalt ab diesem Zeitpunkt zu. Vom Alter 0-3 Jahre gäbe es keinen rückwirkenden Unterhalt.
Hast du Unterhalt gefordert? Ja oder Nein?
So oder so solltest du jetzt schnell zum Anwalt.
von
Pamo
am 16.10.2012, 14:48