Hallo Frau Bader, ich habe mich letztes Jahr von meinem Freund getrennt, er zahlt seit dieser Zeit monatlich Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Jetzt habe ich erfahren, dass er sich ZUSÄTZLICH an den Kosten des Kindergartens (abzgl. der Verpflegungskosten) anteilig nach seinem Einkommen beteiligen muss. Kann ich das Geld rückwirkend einfordern?? Gibt es ausser den Kitakosten noch weiteren "Mehrbedarf" , an dem er sich beteiligen muss? Ich danke Ihnen für die tolle Arbeit hier. Lg Bella
von Bella1999 am 05.08.2014, 22:24