Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

muss ein kindesvater von geburt an rückwirkend seiner tochter unterhalt zahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: muss ein kindesvater von geburt an rückwirkend seiner tochter unterhalt zahlen?

mandy3276

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1996 kam meine tochter zur welt aber da der vater sich weigerte die vaterschaft anzuerkennen, kam es zu einer feststellungsklage. 1997 erhielt ich nur das blutgruppengutachten mit der vaterschaftsverscheinlichkeit von 99,999999% vaterschaft praktisch erwiesen, aber leider ohne urteil des amtsgerichts. da ich noch keine erfahrung mit solchen dingen hatte und mir der vater danach mündl. mitteilte das ich nicht mehr zum standesamt hin müßte weil er alles mit der vaterschaftsanerkennung erledigt hätte,............. meine naivität u. dummheit wurden natürlich bestraft. der KV zahlte ja ab diesen zeitraum regelmäßig unterhalt bis 2004. 2004-2005 kam kein unterhalt und ich wante mich wieder ans jugendamt, die teilten mir jedoch mit, das ich keinen anspruch auf unterhalt habe da keine anerkennung beim zuständigen standesamt vorliegt. 2006 unterschrieb er entlich die vaterschaftsanerkennung aber nur mit vorheriger androhung einer erneuten klage auf festellung der vaterschaft. kann ich für dieses eine jahr in dem er nicht gezahlt hat rückwirkend den unterhalt einfordern? oder habe ich wirklich bis zum zeitraum der vaterschaftsanerkennung eigendlich gar keinen anspruch auf unterhalt gehabt für meine tochter??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Unterhalt bekommt man nur ab dem Monat, in dem man ihn anfordert. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Frag noch einmal beim Amtsgericht nach. Bei mir wurde das damals alles in einem Abwasch gemacht. Geklagt hatte das Jugendamt. Auf Feststellung und dann wurde der Unterhalt gemacht. Eigentlich meldet das Gericht die Vaterschaft dann auch dem Standesamt. Ok, meines war 10 Jahre später, aber was sollen sie klagen und es dann nicht umsetzen ? Irgendwo muss da ein Feher drin sein.


Mitglied inaktiv

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STernschnuppe, ich vermute mal das sie anfangs gar nicht Gericht oder JA eingeschaltet hat. Sondern einfach selbst ein Vaterschaftsgutachten beantragt hat. Dann wäre das ganze ja gar nicht "aktenkundig". IMO muß er aber zahlen, und zwar rückwirkend. Die Frage ist nur, macht er es freiwillig oder muß man es einklagen. Und wie sieht es mit Verjährung und Beweißbarkeit aus? Da kann aber bestimmt Fr. Bader bei helfen.


Sternenschnuppe

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Achso, ja, das macht Sinn. Nachzahlen soweit ich das weiss erst ab da , wo man es gefordert hat. Kind hat Anspruch, muss man aber geltend machen und nachweisen können dass man das geltend gemacht hat.


mandy3276

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das problem ist leider nur, das ich es schriftlich vom jugendamt habe das er in der zwischenzeit nicht zum unterhalt verpflichtet gewesen ist . ich bin der meinung als der KV die vaterschaftsanerkennung 2006 unterschrieben hatte, hat er ja automatisch auch rückwirkend die vaterschaft anerkannt und somit auch eine unterhaltspflicht vom tag der geburt an. sie ist ja nicht erst 2006 geboren sondern 1996 und man kann doch nicht einfach in eine vaterschaft einsteigen wie es einem gerade in den kram passt???? ich brauche nur eine expertenmeinung um sicher zu gehen das es sich lohnt einen anwalt auf zu suchen um den unterhalt einzufordern. vielen lieben dank für deine antwort und ich werde garantiert beim amtsgericht nachfragen! lg mandy


mandy3276

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ich hatte eine beistandschaft beim JA und alles wurde vom gericht zur festellung veranlaßt. das blutgruppengutachten das ich bekam war eine kopie adressiert ans gericht also muss ja das orginal dem gericht vorliegen.


Sternenschnuppe

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Frage : Wann hast Du nachweisbar ! das erste Mal Unterhalt gefordert. Nicht Anerkennung der Vaterschaft, sondern Unterhalt. Je nachdem wire ihr finanziell gestellt seid gibt es einen Beratungsschein beim Amtsgericht. Prüfen lassen würde ich das auf jeden Fall !


mandy3276

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das jugendamt hat unterhaltsberechnungen + rückstandsberechnungen gemacht und der unterhaltsvorschuß der mir in der ersten zeit gezahlt wurde, hat sich das JA auch von ihm wiedergeholt. ist das nicht eine art der geltendmachung? er hatte ja ca. 6 jahre unterhalt gezahlt und mich wurmt dabei das er behauptet das ich den unterhalt zu unrecht bezogen habe und er ihn zurückverlangen könnte.


mandy3276

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direkt nach dem blutgruppengutachten 1997 wurde eine rückwirkende berechnung u. forderung vom tag der geburt und der des zukünftigen unterhalts vom jugendamt erstellt. er musste alle seine einkünfte offenlegen und danach ergab es eine unterhaltsforderung von 158,- DM.


Sternenschnuppe

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Guck mal den letzten Abschnitt : http://www.lexikon-familienrecht.de/unterhalt-verjaehrung/ Auf zum Anwalt, oder erst Gericht dann Anwalt. Welche Begründung hat das JA denn dass er nicht zahlen muss ?


mandy3276

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Der Grund ist angeblich das der Vater die Anerkennung nicht offiziell beurkundet hat und er deshalb nicht offiziell zu diesen Zeitpunkt der Vater war.


Sternenschnuppe

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Aber Du kannst nachweisen dass er jahrelang Unterhalt zahlte, die Feststellung etc. Dein Fall ist aber wirklich komplex, da wird auch Frau Bader raten einen Kollegen vor Ort aufzusuchen. Ich würde auch prüfen lassen ob das Jugendamt da die Schuld hat. Bei mir war es so, dass das Jugendamt die Klage anstrebte auf Feststellung und dann auch den Unterhalt ausrechnete und einforderte. Allerdings hätte es Dir auch auffallen können, weil Du ja den Vater noch nicht in der Geburtsurkunde hattest dann. Ist denn aktuell Kontakt zu ihm ? Kannst Du eine Runde Summe draus machen die du ihm vorschlägst abzuzahlen, ansonsten Gericht ? Zog ja bei der Anerkennung auch ?


mandy3276

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Ich bin durch die beistandschaft die immer noch existiert gehemmt und darf privat keine Forderungen stellen. Der Link von dir hat mir nicht wirklich weiter geholfen.....da steht das nach drei Jahren Ansprüche verjährt sind und dann steht noch drin das bei minderjährigen Kindern die Unterhalts Verjährung erst mit achtzehn beginnt. Was nun??? Ich würde sofort die beistandschaft beenden wenn Frau bader mir eine gute Prognose stellt und ich gute Chancen dabei hätte. Meine Tochter hat jetzt eine Ausbildung u. Der Unterhalt wurde angerechnet, somit hat er jetzt nur noch geringer unterhalt zu zahlen. Er möchte jetzt einfach den Differenzbetrag einbehalten den er seid August gezahlt hat. Das bedeutet das er die nächsten Monate gar keinen unterhalt zahlen brauch. Sagt das Jugendamt!!! (Von 166,-auf 53,-gesenkt) ich bin auf jeden Cent abhängig und ich möchte meiner Tochter nicht ihr ganzes Gehalt wegnehmen um sie weiterhin ernähren zu können.


mandy3276

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Ich habe seid Jahren keinen guten Kontakt zu ihm. Ich hätte ja nie was gesagt wenn alles so weitergelaufen wäre wie sonst. Jetzt erhebt er aber Ansprüche gegen mich obwohl er doch lange Zeit keinen unterhalt gezahlt hat. Ich habe kaum selbst was zum Leben. Ich würde ja diese 339,- die ich ihm nun schulden soll mit seinem Rückstand verrechnen lassen und es dann dabei belassen aber er ist damit nicht einverstanden , er sagt das er mir nicht's schuldet und ich spinne.


Sternenschnuppe

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Der Link besagt dass Unterhaltsansprüche von Kindern eben erst mit dem 18. Geb. verjähren. Wie al ist das Kind nun ? 16, oder ? Welche Unterlagen hat die Beistandschaft denn zu dem fraglichen Zeitpunkt ? Warum haben sie es da nicht eingetrieben ? Hast Du da Unterhaltsvorschuss bekommen in der Zeit ? Wo waren sie da. Ich werde den Verdacht nicht los, dass die da Mist gemacht haben. Frau Bader scheint offenbar im wohlverdienten Herbsturlaub. Und wenn es so eng bei Euch ist, dann kostet der Beratungsschein nur 10€. Würde dann ggf. die Beistandschaft beenden und das anständig vom Anwalt ausrechnen und prüfen lassen.


mandy3276

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Das ist alles so nerven aufreibend, der macht mich fertig mit seiner Ignoranz. Ich werde mich auf jedenfall beraten lassen denn die 339,-€ habe ich einfach nicht und auch wenn es nur noch 53,-€ Unterhalt sein sollen bin ich drauf angewiesen. Das kann er mit mir nicht machen. Meine Tochter ist 16 Jahre alt. Vielen lieben dank für deine raschen antworten, es hat mir sehr geholfen. Ich bin auch der Meinung dass das Jugendamt damals mist gebaut hat. LG


Sternenschnuppe

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Viel Erfolg ! Wenn Du Lust hat schreib danach mal eine PN . Würde mich interessieren was rauskommt. Meiner Meinung nach wäre es deren Pflicht gewesen im Rahmen der Beistandschaft die Anerkennung auch durchzuziehen bis zur Unterschrift.


mandy3276

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Mach ich auf jedenfall ;-) werde mich melden . Danke u. LG mandy


mandy3276

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Wie darf ich das verstehen? Der Unterhalt wurde ab 1997 per beistandschaft vom Jugendamt gefordert, soll es bedeuten das ich seid dem ein anrecht auf Unterhalt habe???LG Mandy


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