Hallo Frau Bader, mein aktueller AG hat mir die Zustimmung gegeben, während meiner Elternzeit bei einem anderen AG zu arbeiten (zu große Entfernung zum Arbeitsort). Nun habe ich die Möglichkeit, einen unbefristeten Vertrag bei einem anderen AG in der Nähe zu bekommen, und würde gerne von Ihnen wissen, ob der neue AG wissen muss, dass ich noch einen weiteren "auf Eis gelegten" Arbeitsvertrag habe. Ich glaube nicht, dass er dies akzeptieren würde... Dazu hatte ich mich bereits telefonisch bei der Hotline eines Arbeitsgerichts erkundigt. Dort sagte man mir, dass der neue AG nicht unbedingt informiert werden müsste. Ein Anruf bei meiner Krankenkasse ergab allerdings das Gegenteil: Bei der Krankenkasse/SV-Meldung wird zwischen "einem" und "mehreren Beschäftigungsverhältnissen" unterschieden. Man sagte mir dort, wenn mich mein neuer AG anmeldet, gibt es mit Sicherheit eine Rückfrage dazu, so dass alles "auffliegen" könnte. Was meinen Sie dazu, gilt das auch während der Elternzeit? Kennen Sie solche Fälle bzw. haben Sie einen guten Rat für mich, wie ich mich am besten verhalte? Eigentlich wollte ich nicht kündigen, möchte aber auch das Vertrauen des neuen AG nicht gleich aufs Spiel setzen. Das wäre der einzige Grund für eine Kündigung, allerdings würde ich so ja auch mein zweites Elternjahr "verlieren". Hätte das weitere Nachteile für mich? Kündigen müsste ich bis in 14 Tagen und würde mich deshalb über eine rasche Rückmeldung von Ihnen freuen. Herzlichen Dank vorab!!! SmottyBaby
Mitglied inaktiv - 17.03.2012, 13:18