Hallo,
Ich befinde mich am Ende des 2. Jahres Elternzeit meines 1. Kindes und übe eine Teilzeitbeschäftigung auf 450€ Basis aus. Jetzt bin ich erneut Schwanger (5 Woche). Ich habe mit meinem Arbeitgeber besprochen in einem Monat in mein altes Arbeitsverhältnis von 75% zurück zukehren. Mein Arbeitgeber weiß nichts von der Schwangerschaft und ich habe mir diese auch noch nicht vom Gynäkologen bestätigen lassen.
Wenn ich jetzt nach dem Stichtag an dem ich wieder in meinem alten Arbeitsverhältnis bin, mir die Schwangerschaft (dann schon in der 10 woche) erst bestätigen lasse und diese dann meinem Arbeitgeber mitteile, dies zieht dann ein sofortiges Beschäftigungsverbot mitsich, bekomme ich dann eine Lohnfortzahlung in den nächsten Monaten von der Höhe der 75% Stelle oder werden die letzten 13 Wochen ( also dann aus der Teilzeit) genommen?
Viele liebe Grüße
von
Marla Amber
am 29.05.2013, 22:29
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft vor Vertragsbeginn
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekämen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft vor Vertragsbeginn
Das was Du arbeiten würdest.
Sind die 75% schon schriftlich ausgemacht ?
Wenn nein, dann kann es sogar sein, dass Du die 100% bekommst.
Bist Du denn nun mit den 450€ beim gleichen AG ?
von
Sternenschnuppe
am 29.05.2013, 22:34
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft vor Vertragsbeginn
Ist der selbe Arbeitgeber. Es gibt keinen neuen Vertrag mit Unterschrift nur eine Bestätigung der Beendigung der Elternzeit, danach greift ja der alte, geruhte Arbeitsvertrag. Die könnten die Schwangerschaft zurück rechnen und bemerken, dass ich diese verschwiegen habe.
von
Marla Amber
am 29.05.2013, 22:39
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft vor Vertragsbeginn
Nö, die wissen doch nicht seit wann Du davon weißt .
Eine aktuelle Bescheinigung des Arztes dann für den AG und fertig.
Mutterpass dürfen sie nicht einsehen.
Was ich mich frage, wenn dann sofort BV, dann kannst Du doch jetzt auch nicht mehr weiter arbeiten ?
Wenn es nix schriftliches über die 75% gibt und Du die Elternzeit beendest, dann greift der alte Vertrag mit vollem Lohn.
von
Sternenschnuppe
am 29.05.2013, 23:13
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft vor Vertragsbeginn
Ich habe bis die Teilzeit nun ausläuft Urlaub bzw. einen einzigen Dienst. Dieses Risiko werde ich eingehen um dann sicher im alten Vertrag zu sein.
von
Marla Amber
am 30.05.2013, 08:19