Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in einem bis Ende Februar befristeten Arbeitsverhältnis. Allerdings habe ich jetzt Mitte Januar einen Weiterbeschäftigungsvertrag unterschreiben dürfen, welcher keine Probezeit beinhaltet und direkt an den befristeten Arbeitsvertrag anschließt (gilt also ab März). Ich bin im 5. Monat schwanger und habe meinen Arbeitgeber bis jetzt von meiner Schwangerschaft nicht unterrichtet. Kann mir mein Arbeitgeber noch vor Antritt des Weiterbeschäftigungsverhältnisses kündigen bzw. den von beiden Seiten unterzeichneten unbefristeten Arbeitsvertrag zurückziehen, sollte ich ihn jetzt über meine Schwangerschaft aufklären? Beiden Parteien liegt ein Exemplar des Vertrages zu dessen Verbleib vor. Oder sollte ich ihn erst im März über meine SS informieren, wenn das Weiterbeschäftigungsverhältnis bereits läuft? Bis wann habe ich meinen Arbeitgeber über die SS spätestens zu informieren? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Gravida79
von gravida79 am 22.01.2012, 12:16