Kündigung zw Wechsel von befristetem in unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung zw Wechsel von befristetem in unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in einem bis Ende Februar befristeten Arbeitsverhältnis. Allerdings habe ich jetzt Mitte Januar einen Weiterbeschäftigungsvertrag unterschreiben dürfen, welcher keine Probezeit beinhaltet und direkt an den befristeten Arbeitsvertrag anschließt (gilt also ab März). Ich bin im 5. Monat schwanger und habe meinen Arbeitgeber bis jetzt von meiner Schwangerschaft nicht unterrichtet. Kann mir mein Arbeitgeber noch vor Antritt des Weiterbeschäftigungsverhältnisses kündigen bzw. den von beiden Seiten unterzeichneten unbefristeten Arbeitsvertrag zurückziehen, sollte ich ihn jetzt über meine Schwangerschaft aufklären? Beiden Parteien liegt ein Exemplar des Vertrages zu dessen Verbleib vor. Oder sollte ich ihn erst im März über meine SS informieren, wenn das Weiterbeschäftigungsverhältnis bereits läuft? Bis wann habe ich meinen Arbeitgeber über die SS spätestens zu informieren? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Gravida79

von gravida79 am 22.01.2012, 12:16



Antwort auf: Kündigung zw Wechsel von befristetem in unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich?

Hallo, warten Sie, bis alles in trocknen Tüchern ist. Sie haben das Recht zu schweigen, auch wenn Sie den AG informieren sollten, kann Ihnen hier nichts passieren u Sie haben Kü-Schutz Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2012



Antwort auf: Kündigung zw Wechsel von befristetem in unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich?

Du solltest deine Schwangerschaft eigentlich sofort melden. Aber du MUSST es nicht. Es macht aber Sinn, allerspätestens zu Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes Bescheid zu sagen ;-) Wenn beide Seiten den Vertrag schon unterschrieben haben, dann bist du auf der sicheren Seite! Gruß Sabine

von SumSum076 am 22.01.2012, 21:29



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot bei neuem Arbeitsverhältnis

Guten Tag, Ich weiß, dass es die Frage so oder so ähnlich schon dutzende Male gab aber ich werde nicht so recht schlau draus.. Ich bin in ssw 6 und ich habe am 1.12.22 ein neues unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Pflegeassistentin in einer Zeitarbeitsfirma angefangen. Nun weiß meine Agentur von der Schwangerschaft und möchte mich nich...


erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin nun erneut Schwanger geworden. Ich gehe aktuell bei meinem Arbeitgeber (bei dem ich Vollzeit angestellt bin) auf 520 Euro Basis arbeiten. Es ist so das ich durch die aktuelle Schwangerschaft meinem Minijob (Nachtdienste) nicht ausüben darf, dass heißt es würden zu meinem ...


Kann ich das Arbeitsverhältnis vor Beendigung der Elternzeit kündigen?

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 02.03.2022 geboren. Ich bin bis 01.03.2024 in Elternzeit. Ich bekomme zurzeit Elterngeldplus. Das letzte Mal Elterngeld wird mir Anfang Dezember 2023 ausgezahlt. Ich habe somit 3 Monate lang kein Einkommen. Ich habe meinen älteren Sohn zum 02.01.2024 für den Kindergarten angemeldet. Ich möchte das jetzige Arbei...


Neues Arbeitsverhältnis gleich mit Elternzeit beginnen ?

Sehr geehrte Frau Bader, mein ehemaliger Arbeitgeber wäre damit einverstanden mich einzustellen obwohl ich direkt mit der Elternzeit für 1 Jahr starten würde, ist dies denn rechtlich möglich ? Oder muss man einen bestimmten Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben um die Elternzeit in Anspruch nehmen zu können ? Mit freundlichen Grüßen S...


Arbeitsverhältnis gekündigt un dann Schwanger

Guten Tag Frau Bader, folgende Frage, ich habe bei meinem Arbeitgeber nach über 10 Jahre Zugehörigkeit auf Ende April gekündigt um im Mai eine neue Herausforderung anzunehmen. Nun wurde ich genau in der Zeit in der ich meinen Resturlaub genommen habe und noch bevor ich die Unterschrift unter meinen neuen Arbeitsvertrag setzen konnte schwanger. Da ...


Kündigung Arbeitsverhältnis in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch bis zum 21.09.2023 in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber A. Ab 1.10.2023 fange ich einen neuen Job bei Arbeitgeber B an. Nun meine Frage an Sie: - Kann ich meinen Job zum 21.09.2023 bei Arbeitgeber A kündigen? Und behalte ich dann meine vollen Bezüge falls ich in einem Jahr erneut Schwanger s...


Beschäftigungsverbot Wechsel von Teilzeit in Elternzeit in Vollzeit

Guten Tag, Ich habe folgende Frage und bitte um ihren Rat: Ich habe in der 14 SSW ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Danach habe ich telefonisch und auch schriftlich um das beenden meiner Teilzeit in Elternzeit gebeten um in mein Vollzeitvertrag zurück zu wechseln. (Was mir mündlich auch erst zugesagt wurde) Jetzt habe ich d...


Arbeitsverhältnis endet in Elternzeit

Hallo :) Ursprünglich habe ich zwei Jahre Elternzeit bei meiner Arbeitgeberin beantragt und auch für diese zwei Jahre Elterngeld plus. Nun ist es aber so, dass unerwartet mein Arbeitsverhältnis in der Elternzeit endet, weil meine Chefin ihr Geschäft schließt. Muss ich mich nun arbeitslos melden oder nicht, da ich ja noch Elterngeld bekomme und ...


Wechsel von TZ in VZ trotz Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich arbeite als Beamtin aktuell Teilzeit in Elternzeit. Diese werde ich zum 24.1. beenden, sodass ich vor Beginn des Mutterschutzes noch meinen Resturlaub in Vollzeit nehmen kann. Die Verfügung zur Beendigung der Elternzeit liegt mir bereits vor. Nun gibt es leider die medizinische Indikation für ein sofortiges Beschäftigungsve...


2. Elternzeit beantragen - Wechsel von Teilzeit zu voller Elternzeit

Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...