Frage:
Kündigung nach Absage der Elternzeit verlängerung
Hallo Frau Bader,
Ich habe im Januar 2016 entbunden, habe 1 Jahr Elternzeit genommen, ich würde gerne verlängern und habe dies auch meinem AG schriftlich mitgeteilt bzw. beantragt, Grund ( fehlende Betreuungsmöglichkeiten), mein AG hat dies nun abgelehnt, und als Hinweis am Rande, mir mitgeteilt das ja im Haus eine Kindertagesstätte wäre und dort für mich ein Platz zur Verfügung stünde. Ich habe dort noch nicht nachgefragt ob dies auch so sei.
Ich möchte dort eigentlich nicht mehr arbeiten da vor und während der Schwangerschaft mein Chef und seine Frau mich nicht sehr nett behandelt haben. ( Mobbing)
Nun meine Fragen:
Kann ich den Kindergartenplatz ablehnen. Oder muss ich ihn annehmen, um dann noch 2 Jahre zu verlängern
Wenn ich mich kündigen lasse, hab ich dann Anspruch auf ALG 1, wenn ja wie lange 6 Monate oder 1 Jahr,
von
Murphy77
am 04.11.2016, 22:59
Antwort auf:
Kündigung nach Absage der Elternzeit verlängerung
Hallo,
1. Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung
2. Sie müssen natürlich den Platz nicht nehmen - dann aber selber kündigen (Sperre).
3. ArbGeld 1 bekommen Sie, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2016
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Kündigung nach Absage der Elternzeit verlängerung
Du hast dich zu Anfang auf nur 1 Jahr Elternzeit festgelegt und der AG hat das Recht, dir das zweite Jahr zu verweigern. Besser wäre gewesen, du hättest zwei Jahre EZ beantragt, mit der Option evtl TZ in EZ zu machen.
Mitglied inaktiv - 05.11.2016, 10:55
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Kündigung nach Absage der Elternzeit verlängerung
Eine Verlängerung der Elterzeit ist hier wohl ausgeschlossen.
Den Kindergartenplatz annehmen muss man natürlich nicht - aber wenn man ohne ihn nicht arbeiten kann, dann ist das natürlich das eigene Risiko.
Kündigen kann man - ob es eine Sperre gibt, hängt vom Wohlwollen des Sachbearbeiters ab. Da hier ein Kindergartenplatz abgelehnt und daraufhin die Stelle gekündigt wird, dürfte es vermutlich tatsächlich auf eine Sperre rauslaufen.
Mitglied inaktiv - 05.11.2016, 12:20
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Kündigung nach Absage der Elternzeit verlängerung
Sperre ist doch eh egal. Weil ohne Kinderbetreuung gibt es eh kein ALG1. Sie steht dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Und ohne AG eh keine Elternzeit, da ist man dann Hausfrau halt und kann dann in Ruhe sich nach einem neuen Arbeitsplatz umschauen.
Fakt ist, man muss sich für die Zeit die man zwischen der Geburt und dem 3ten Lebensjahr nehmen will festlegen. Die ersten 2 Jahre fest, das dritte kann man auch ohne Zustimmung des AG dranhängen oder eben bis zu 2 Jahre mit dessen Zustimmung für die zeit zwischen dem 3ten und 8ten Lebensjahr übertragen lassen. Du hast Deinen AG gesagt, Du willst ein Jahr nehmen und danach wieder Vollzeit arbeiten. Wenn Du da jetzt von abweichen willst, muss er eben zustimmen. oder du kündigen. Ansonsten wirst Du normal am Tag nach der Elternzeit wieder antreten MÜSSEN, den kündigen kann der AG dich nicht. Und warum sollte er auch. Immerhin kannst Du den Vertrag nicht einhalten, nicht er. Er bietet dir sogar eine Lösung an. Willst oder kannst Du dagegen nicht arbeiten, dann musst Du kündigen. Was eben Sperre bedeutete und sofern Du nicht verheiratet bist auch ein Problem wegen der Krankenversicherung geben kann.
Mitglied inaktiv - 05.11.2016, 13:02
Antwort auf:
Kündigung nach Absage der Elternzeit verlängerung
"Ich möchte dort eigentlich nicht mehr arbeiten, da vor und während der Schwangerschaft mein Chef und seine Frau mich nicht sehr nett behandelt haben."
Dann ist es doch nur konsequent, wenn du die Stelle dort aufgibst, und entweder als Hausfrau und Mutter zu Hause bleibst - warum auch nicht? - oder dir eine andere Stelle suchsst, wo du dich wohler fühlst. Zu Hause bleiben geht dann auf eigene Kosten.
Mitglied inaktiv - 05.11.2016, 13:20
Antwort auf:
Kündigung nach Absage der Elternzeit verlängerung
Das gibt definitiv eine Sperre von 3 Monaten, denn Du willst nicht arbeiten, obwohl Du könntest, Dir Betreuung angeboten wird.
Dein AG kann Dir nicht kündigen, frühestens am ersten Tag nach der Elternzeit. Will er aber gar nicht und selbst wenn, das Arbeitsamt wird eine Kündigungsschutzklage verlangen von Dir.
ALG1 ohne Betreuung eh nicht, wie Dany erklärte, Du stehst dem Markt ja gar nicht zur Verfügung.
Kündigung zum Ende der Elternzeit sind immer 3 Monate vorher, auch abgelaufen.
Welche Frist ist in Deinem Vertrag ?
Ansonsten bleibt Dir nur um einen Aufhebungsvertrag zu bitten und zu hoffen dass der AG zustimmt. Sonst könnten noch Schadensersatzansprüche auf Dich zukommen, weil Du die Arbeit verweigerst.
Bist Du verheiratet und wenn ja ist Dein Mann gesetzlich versichert ?
von
Sternenschnuppe
am 05.11.2016, 20:19