Guten Tag Frau Bader,
ich bin noch bis Ende Februar 2012 in Elternzeit. Da ich vor der Geburt den Wohnort gewechselt habe, ist eine Wiederaufnahme der Beschäftigung bei meinem alten AG meinerseits nicht möglich. Würden Sie mir bitte mitteilen welche Möglichkeiten ich jetzt habe das Arbeitsverhältnis aufzulösen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 02.02.2012, 13:35
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit
Hallo,
Sie hätten mit Frist 3 Mo. kündigen müssen. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem AG in Verbindung!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2012
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit
Zum Ende der Elternzeit kannst Du nur noch mit Zustimmung Deines AG einen Aufhebungsvertrag schließen.
Du hättest mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Ende der EZ kündigen können, oder aber unter Einhaltung Deiner festgelegten Kündigungsfristen (wenn nicht explizit festgelegt, dann 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende) innerhalb der EZ.
Nun mußt Du, so Du keinen Aufhebungsvertrag mit Deinem AG schließt mindestens vom 1. Tag nach der EZ bis 15.03.2012 arbeiten - wie gesagt, es sei denn Du hast länger festgeöegt Kündigungsfristen oder kannst z.B. nur zum Monatsende kündigen, dann musst Du sogar entsprechend länger arbeiten.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 02.02.2012, 18:00