Frage: Kündigung in Elternzeit

Hallo Frau Bader, aktuell befinde ich mich noch bis Jun 23 in Elternzeit, möchte aber gerne das bestehende Arbeitsverhältnis bei meinem Arbeitgeber kündigen, um im Dez bei einem neuen Unternehmen zu beginnen. Wie kann ich am die Kündigung formulieren? Müssen Kündigungsfristen eingehalten werden? Ich würde ja ohnehin erst im Sommer 23 wieder starten, wenn ich bei meinem jetzigen AG bleiben würde. Ich habe Urlaubsansprüche aus den Jahren 19, 20 und 21. Kann ich mir diesen Urlaub auszahlen lassen? Wie finde ich dafür eine passende Formulierung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

von Beffi1980 am 13.09.2022, 12:50



Antwort auf: Kündigung in Elternzeit

Hallo, Sie können in der Ez mit den üblichen vertraglichen/ gesetzlichen Fristen kündigen. Schriftlich mit Einschreiben Rückschein. Ob die Urlaubsansprüche noch bestehen, kann ich so nicht beurteilen. Wenn, muss der AG sie mit Beendigung auszahlen. Wenn Sie nur TZ arbeiten wollen, geht das auch ohne Kündigung, wenn der AG zustimmt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.09.2022



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