martina249
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit geht bis 15.08.17. Jetzt habe ich erneut erfahren das ich schwanger bin und auch meinen Arbeitgeber sofort darüber informiert. Da ich Zahnarzthelferin und bin und ich in der Assitzenz eingeplant war ( von 16.08.17 bis 18.1.18 (letzter Arbeitstag, Mutterschutzfrist), kann ich nur noch an der Anmeldung arbeiten. Mein Arbeitger sagt aber, er hat für mich keine Aufgaben in der Verwaltung. Es würde nicht weitergehen sagt er. Kann er mich jetzt nach meiner Elternzeit kündigen oder bin ich wegen meiner neuen Schwangerschaft in Mutterschutz und er kann mich nicht kündigen? Und wenn ich ein Beschäftigungsverot bekommen (ob vom AG oder Frauenärztin) wie geht es dann für mich weiter? Liebe Grüße
Hallo, wenn Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen und Ihr Arbeitgeber Sie nirgends anders einsetzen kann, muss er den Lohn weiterzahlen und Sie freistellen. Kündigen kann er nicht wegen der erneuten Schwangerschaft. Liebe Grüße NB
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Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
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