Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld, bzw. Krankengeld. Und zwar bin ich in der 21. Woche schwanger und arbeite 40 Stunden im Büro. In den letzten Monaten war ich öfters mal eine Woche krankgeschrieben wg. unterschiedlichen Dingen, Übelkeit, Ohrenentzündung, Erkältung etc. Dazwischen war ich aber immer wieder ein paar Wochen arbeiten. Falls ich in Zukunft auch noch ab und zu krankgeschrieben werde bis zum Mutterschutz, frage ich mich, ob das Auswirkungen auf mein Gehalt bzw. Elterngeld hat? Oder bezieht sich die Minderung des Gehalts durch Krankengeld nur auf Krankheiten, die sechs Wochen am Stück andauern? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Viele Grüße, Jule
von Julia MA am 16.05.2014, 13:36