Kann jemand in Elternzeit Bürge werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann jemand in Elternzeit Bürge werden?

Hallo Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf Bürgschaft in der Elternzeit. Kann man auch in der Elternzeit (wenn man nur Elterngeld erhält) Bürge werden, bzw. ist der Bürge dann wirklich zahlungspflichtig, wenn er die Bürgschaft in der Elternzeit abgeschlossen hat? Viele Grüße

von Anja240790 am 16.05.2017, 23:16



Antwort auf: Kann jemand in Elternzeit Bürge werden?

Hallo, klar. Wenn die Bank etc. das mitmacht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2017



Antwort auf: Kann jemand in Elternzeit Bürge werden?

Die Frage ist seltsam: Natürlich ist man zahlungspflichtig wenn man wirksam einen entsprechenden Vertrag eingeht. Die Solvenzprüfung im Übrigen ist nicht von der Elternzeit abhängig. Den Gläubiger wird interessieren, ob der Bürge voraussichtlich in Zukunft zahlen kann. Anders wäre es bei Nötigung oder arglistiger Täuschung - letzteres wäre aber wohl eher durch den Schuldner möglich, dafür muss der Gläubiger wenn er nicht beteiligt nicht einstehen.

von Lina_100 am 16.05.2017, 23:39



Antwort auf: Kann jemand in Elternzeit Bürge werden?

Die Bürgschaft kann man nicht austricksen, indem man sie in der Elternzeit abschließt. Wer für einen Schuldner bürgt, haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden des Schuldners, sogar über den eigenen Tod hinaus. Die Bürgschaft wird sogar vererbt. Man sollte sich das wirklich sehr sehr gut überlegen.

Mitglied inaktiv - 17.05.2017, 11:10



Antwort auf: Kann jemand in Elternzeit Bürge werden?

Eine Bürgschaft KANN EVENTUELL sittenwidrig sein, wenn der Bürge zum Zeitpunkt der Bürgschaft nicht leistungsfähig war (zum Beispiel wegen Elternzeit), UND der Kreditgeber ausgenutzt hat, daß der Bürge die Bürgschaft aus emotionaler Verbundenheit nicht ablehnen konnte. Da gab es mal ein Urteil des BGH, allerdings muß das vor 2001 gewesen sein, denn wir hatten das Thema, als ich mit KindKlein im Erziehungsurlaub war. Und es gab irgendwelche Ausnahmen wegen Vermögensverschiebung. Ich würde mich allerdings wundern, wenn nach diesem Urteil noch irgendeine seriöse Bank einen nicht leistungsfähigen Bürgen akzeptiert. Und ganz grundsätzlich ist das ein kompliziertes Thema, das sicher nicht in einem Rechtsforum abschließend zu behandeln wäre.

von Strudelteigteilchen am 17.05.2017, 13:20



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