Kann ich von Teilzeitbeschäftigung im Elternzeitantrag "zurücktreten"?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich von Teilzeitbeschäftigung im Elternzeitantrag "zurücktreten"?

Hallo, ich habe die folgende Situation. Ich bin momentan in Elternzeit (Töchterchen ist 4 Monate) und hatte mit meinem Elternzeitantrag 2 Jahre EZ beantragt (Feb. 2014-Feb.2016), wobei ich für das zweite Jahr (Feb 2015-Feb 2016) eine Teilzeitbeschäftigung auf 30 Stunden beanragt hatte. Jetzt würde ich gerne von dieser Teilzeitbeschäftigung zurücktreten und das zweite Jahr auch nur für meine Tochter da sein. Bis dato haben wir mit meinem Chef auch nicht darüber gesprochen, auch keinen Teilzeitvertrag o.ä. unterschrieben ic weißaber, dass er mich Feb 2015 schon erwartet. Somit handelt es sich um eine Änderung meines EZ-Antrags von Feb. 2014. Benötige ich die Zustimmung des AGs für diese Änderung im Elternzeitantrag? Darf er dies absagen, wenn ich das z.B. halbes Jahr im Voraus sage und die Firma noch keine konkrete Planung der Arbeitskräfte für die betroffene Periode hat? Vielen Dank im Voraus. mfg

von mamatatyana am 05.06.2014, 14:55



Antwort auf: Kann ich von Teilzeitbeschäftigung im Elternzeitantrag "zurücktreten"?

Hallo, nein. Aber ich würde es ihm zeitnah mitteilen, damit er umplanen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2014



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