Kann ich nach einem Jahr Beschäftigungsverbot elterngeld beantragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich nach einem Jahr Beschäftigungsverbot elterngeld beantragen?

Schönen guten Tag Nach der Geburt meiner Tochter werde ich voraussichtlich für ein Jahr ins Beschäftigunsverbot nach dem Mutterschaftsgsetzt des Paragraphen 4 &6 gehen. Kann ich danach noch Elterngeld beantragen oder nur in Elternteil gehen oder finanzielle Unterstützung? Unser Kind wird mit einem sehr schweren Herzfehler auf die Welt kommen und ich werde auf jeden Fall über 2 Jahre zu Hause bei unsere Tochter bleiben. Wir wüssten einfach gerne vorher was uns an finanziellen Hilfen zur Verfügung steht.Vielen dank im voraus.

von KikiKirsten am 11.10.2016, 13:02



Antwort auf: Kann ich nach einem Jahr Beschäftigungsverbot elterngeld beantragen?

Hallo, nach der Geburt wird ein BV primär wegen dem Stillen ausgesprochen - EG erhalten Sie dann nicht (das kann man ja nur in den ersten 12/ 14 Mo erhalten). Ihnen muss aber klar sein, dass Sie, wenn Sie nicht mehr stillen, von einem Tag auf den anderen wieder arbeiten müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2016



Antwort auf: Kann ich nach einem Jahr Beschäftigungsverbot elterngeld beantragen?

Ein BV nach der Geburt steht Dir nur zu, wenn Du ansonsten arbeiten gehen würdest und auch könntest. Kinderbetreuung nachweisbar ist. Der AG kann jederzeit einen Ersatzplatz finden. Da Du das nicht möchtest bleibt es beim Elterngeld ab Geburt bis zum ersten Geb. Alles Gute für Euer Kind.

von Sternenschnuppe am 11.10.2016, 13:42



Antwort auf: Kann ich nach einem Jahr Beschäftigungsverbot elterngeld beantragen?

Hallo, soweit mir bekannt, ist das nicht möglich. Elterngeld gibt es nur für das 1. Lebensjahr oder gesplittet auf 24 Monate. Im BV bekommt man ja Gehalt. Aber Achtung - bei schwer herzkranken Kindern ist z.T. das Stillen untersagt (war bei uns in der Familie so) wegen potentiellen Infektionen über die Mutter. Ist jeweils eine Einzelfallabwägung. Vorher genau erkundigen, damit man nicht die Fristen für die Beantragung von Elternzeit verstreichen lääst.

Mitglied inaktiv - 11.10.2016, 13:44



Antwort auf: Kann ich nach einem Jahr Beschäftigungsverbot elterngeld beantragen?

Also ich soll auf jeden Fall unser Kind stillen bzw. am anfang abpumpen. Haben die kinderkardiologen extra gesagt dass das wichtig ist. Also meine Arbeitskollegin war auch in der stillzeit im Beschäftigungsverbot. Dies ging für 1 Jahr, dann hat sie aber wieder angefangen zu arbeiten.Ich bin seit Bekanntgabe der Schwangerschaft, und nach 2 wöchiger Au auch im Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber. Dieser kann Schwangeren oder stillenden Müttern keinen anderen Arbeitsplatz anbieten.

von KikiKirsten am 11.10.2016, 14:30



Antwort auf: Kann ich nach einem Jahr Beschäftigungsverbot elterngeld beantragen?

Hallo, dann ist man halt nicht in Elternzeit, sondern im BV. Wenn aus irgendeinem Grund plötzlich schluss ist mit dem Stillen (kann auch z.B. mal eine Erkrankung der Mutter sein und Medikamentengabe, die mit dem Stillen nicht verträglich ist), dann muss man sofort wieder anfangen zu arbeiten. Das kann innerhalb weniger Tage der Fall sein. Auch kann bei Herzkindern von einem Tag auf den anderen die Situation anders sein, sodass das Kind plötzlich nicht mehr gestillt werden kann. Man muss sich nach der Geburt mit der Elternzeit für 2 Jahre festlegen - wenn man angibt, dass man nach der Geburt keine Elternzeit haben möchte, dann ist man erstmal für 2 Jahre gebunden ... oder man beantragt direkt Elternzeit z.B. erst am dem 13. Lebensmonat - allerdings muss man dann auch arbeiten gehen, wenn das Stillen vorher kurzfristig beendet wird. Dessen muss man sich bewusst sein - also eine Betreuung für den Notfall (auch notfalls für mehrere Monate) sicherstellen! Das Stillen muss in festen Abständen (meisten jeden Monat) durch Attest des Gyn. oder der Hebamme beim Arbeitgeber nachgewiesen werden. Elterngeld gibt´s natürlich auch nicht. Bei einem "Herzchen" würde ich persönlich das Risiko nicht eingehen, dass man plötzlich nicht mehr für das Kind da sein kann und arbeiten gehen muss. Herzchenkinder - gerade schwere - sind eine riesige Herausforderung!

Mitglied inaktiv - 11.10.2016, 14:55



Antwort auf: Kann ich nach einem Jahr Beschäftigungsverbot elterngeld beantragen?

Hallo, Das ist falsch §16 BEEG sagt, dass man Elternzeit 7 Wochen vor Inanspruchnahme anmelden muss. Man MUSS also nicht direkt bei Geburt die ersten 2 Jahre anmelden, ,man kann das auch später tun, man muss es eben nur 7 Wochen vor Antritt machen.(Bis das Kind 3 Jahre alt ist). Elterngeld ist aber eben auf die ersten 12 Monate beschränkt. Wenn man also in den ersten 12 Monaten (AE schließe ich hier jetzt mal aus) keine EZ hatte, dann bekommt man eben auch kein EG. Ob und wie man das Stillen nachweisen "muss" legt der AG fest, ggf. muss er der Krankenkasse nachweisen dass die Regelungen der MuSchG immer noch Anwendung finden bei der stillenden Mutter. Oder wo hast Du her, dass sie *monatlich* nachweisen MUSS? Gruss D

von desireekk am 11.10.2016, 18:15



Antwort auf: Kann ich nach einem Jahr Beschäftigungsverbot elterngeld beantragen?

Das Beschäftigungsverbot nach der Geburt gibts für ein Jahr nur beim Stillen, wenn du nachweislich stillst, der Arbeitsplatz schädlich ist, und wenn der AG keinen Ersatzarbeitsplatz für dich hat. Wenn er doch einen Ersatzarbeitsplatz hat, - das ist jedes Mal eine Einzelfallentscheidung - dann musst du arbeiten gehen. Wenn du gar nicht arbeiten gehen kannst, weil du keine Betreuung hast, dann kannst du auch nicht ins Beschäftigungsverbot, dann musst du gleich in Elternzeit gehen. Elterngeld gibts nur im ersten Jahr ab Geburt.

Mitglied inaktiv - 11.10.2016, 18:28



Antwort auf: Kann ich nach einem Jahr Beschäftigungsverbot elterngeld beantragen?

Ich habe geschrieben "in der Regel" monatlich. So wird es hier von allen Arbeitgebern gehandhabt.

Mitglied inaktiv - 11.10.2016, 18:30



Antwort auf: Kann ich nach einem Jahr Beschäftigungsverbot elterngeld beantragen?

Elterngeld gibt es nur für den Bezugszeitraum von 12 bzw 14 Monate nach der Geburt. Das Elterngeld ist eine nachrangige Leistung. Wenn Sie also in den ersten Monaten nach der Geburt Mutterschutzlohn aufgrund eines BV beziehen, wird das Elterngeld gegengerechnet. Da der BV lohn höher ist, gibt es wohl kein Elterngeld. Auch weil Zeiten des BV als bedchäftigungszeiten gelten und sie damit wohl fiktiv die 30 Stunden/ Woche Arbeitzeit übetschreiten. Ein BV nach der Entbindung wegen verminderter Leistungsfähigkeit gibt, es m.W. längstens 6 Monate. Evtl. Gibt es bei Ihnen ja Ausnahmen oder andere Wege (stillen). Sie haben es ja schon schwer genug. Es ist richtig, dass Sie sich gründlich erkundigen. Alles Gute.

von Behnke am 11.10.2016, 23:19



Antwort auf: Kann ich nach einem Jahr Beschäftigungsverbot elterngeld beantragen?

Hallo, das Nachweis des Stillens hatte ich gar nicht im ersten Punkt gemeint. ich meinte vielmehr dieses hier ist ganz klar falsch: Zitat: "Man muss sich nach der Geburt mit der Elternzeit für 2 Jahre festlegen - wenn man angibt, dass man nach der Geburt keine Elternzeit haben möchte, dann ist man erstmal für 2 Jahre gebunden " Das stimmt nicht. Ich kann mich zu jedem Zeitpunkt innerh. der ersten 3 Jahre entscheiden jetzt doch mit 7 Wochen Frist in EZ zu gehen. Das muss ich nicht direkt nach der Geburt entscheiden. Gruss D

von desireekk am 12.10.2016, 20:26



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