Frage:
Meine Frage:
Gibt es denn für mich die Möglichkeit von den 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt eventuell nur 3 Wochen in Anspruch zu nehmen, und die anderen 3 hintendran zu hängen, quasi in die Elternzeit ? Dann würde ich die Elternzeit quasi erst ab der 11. Lebenswoche beantragen ? Wie gehe ich da am Besten vor ?
von PuenktchensMami am 28.09.2017, 14:29 Uhr

Antwort auf:
Kann ich den Mutterschutz verschieben?
Hallo,
Sie können vorher nur drei Wochen nehmen , die restliche Zeit aber nicht hintendran hängen.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2017
Antwort auf:
Kann ich den Mutterschutz verschieben?
Das geht, wenn Du Dein Kind überzeugen kannst, noch drei Wochen länger im Bauch zu bleiben. Ansonsten geht es nicht. Die Geburt ist unweigerlich der Beginn der nachgeburtlichen Mutterschutzes, und dessen länge ist nicht änderbar.
Die Elternzeit beginnt übrigens mit der Geburt. Auch das unweigerlich.
von Strudelteigteilchen am 28.09.2017
Antwort auf:
Kann ich den Mutterschutz verschieben?
Du kannst auf Vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Du diese dann hinten anhängen kannst.
Nachgeburtlicher Mutterschutz zählt IMMER ab Geburt bzw. ab ET, je nachdem was später ist.
Kommt das Kind also vor ET, ist der nachgeburtliche Mutterschutz ein paar Tage länger als 8 Wochen.
Gruss
D
von desireekk am 28.09.2017

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