Sehr geehrte Frau Bader, ist es möglich, dass man sein (nicht angemeldetes) Kleingewerbe (Tupperware-Beraterin / als Nebentätigkeit zur nicht selbstständigen Tätigkeit) nicht beim Elterngeld angibt und auf das ggf. höhere Elterngeld verzichtet? Das würde ja den Antrag deutlich vereinfachen und da der Gewinn sehr gering ausfällt, würde es auch nicht groß ins Gewicht fallen. Die Tätigkeit habe ich außerdem bereits Ende letzten Jahres beendet, so dass ich gar nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt tätig war. Wenn es unbedingt angegeben werden muss, muss ich dann beide Tätigkeiten (Gewerbe und Angestelltenverhältnis) für die letzten 12 Monate vor der Geburt berechnen oder werden dann beide Tätigkeiten für das letzte Jahr 2012 berechnet? Letzteres wäre sehr ungünstig für mich, da ich mein Angestelltenverhältnis (Teilzeittätigkeit) erst im April letzten Jahres während meiner ersten Elternzeit wieder aufgenommen habe. Ich weiß der Sachverhalt ist etwas kompliziert, deshalb würde ich es ja gerne vereinfachen und nur meine nicht selbstständige Tätigkeit angeben. Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort!
von bebabe am 01.06.2013, 11:14