Wolke1985
Guten Morgen, Ich hoffe Ihr könnt uns hier weiterhelfen. Wir haben folgende Frage: Meine Frau befindet sich aktuell noch bis zum 01.04. in zweijähriger elternzeit. Sie ist nun glücklicherweise erneut schwanger. In der ersten Schwangerschaft war sie, da sie keinen Imunschutz gegen zytomegalie besitzt von ihrer Arbeit als Erzieherin befreit. Damals erhielt Sie ihr volles Gehalt in dieser Zeit. Wie verhält es sich diesmal? Können wir die elternzeit unterbrechen bei Bekanntwerden der Schwangerschaft, bzw. der Arbeitsunfähigkeit und erhalten wieder das Gehalt in der Zeit? Muss der Arbeitgeber dem zustimmen? Wir danken vielmals für eure Antworten!! Lg david
Hallo, nein, nur am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Unterbrechen nicht, da das dann Betrug wäre. Immerhin würde sie, wenn sie daheim bleiben würde, auch kein Gehalt bekommen. Sie hat also auch gar keinen Verlust. Sie hat frühstens ab dem Tag einen Anspruch auf Gehalt bzw sollte es wie beim ersten Kind wieder ein BV geben, auf dieses, wo die laufende Elternzeit eh enden würde. Je nachdem wie weit sie mit der Schwangerschaft ist, denke ich aber das das wohl nichts wird. Erst am Tag vor dem neuen Mutterschutz kann sie die laufende Elternzeit unterbrechen, und bekommt dann auch das volle Mutterschaftsgeld wie bei dem ersten Kind. Ach ja, das neue Elterngeld wird gegen Mindestsatz von 300 € gehen, plus Geschwisterbonus. Um wieder das volle Elterngeld zu bekommen wie bei Kind hätte sie entweder ab dem 1ten Geburtstag von Nummer1 arbeiten gehen müssen, oder Kind2 wäre spätestens etwa 3 Monate später geboren worden. So werden jetzt alle Monate ab dem 1ten Geburtstag mit 0 € in die Berechnung laufen. Die welche noch fehlen, werden dann ersetzt mit Monaten von vor dem 1ten Kind, deshalb wohl etwas mehr als Mindestsatz - je nachdem wie weit sie halt mit der Schwangerschaft ist und wann genau der neue ET ist.
Sternenschnuppe
Zum neuen Mutterschutz kann beendet werden. Ein BV ist nicht zulässig, sie arbeitet ja eh nicht. Elzernzeit beenden um ein BV anzugeben nennt sich erschleichen von Leistungen.
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