Sehr geehrte Frau Bader, ich habe wirklich viel gelesen doch sehe ich leieder nur Fragezeichen vor meinem geistigen Auge. Ich bin noch bis März 15 im Elternjahr. Im Mai 15 soll mein zweites KInd auf die Welt kommen. Demnach ist die Mutterschutzfrist erst nach dem Ende des Elternjahres. 1. Wann muss ich nun AG informieren dass ich wieder schwanger bin? 2. Muss ich vorzeitig Elternzeit abbrechen um Mutterschutzgeld zu kriegen? 3. Elterngeld in der gleichen Höhe wie beim ersten KInd oder erwarten mich da einbußen? War letzte SS durch Arbeitgeber im Beschäftigumgsverbot und habe durch Frühgeburt verlängerete Mutterschutzzahlungen erhalten. 4. Wie muss ich mich verhalten, falls auch KInd Nr. 2 vorraussichtlich plötzlich früher als errechnet auf die Welt kommt? Bezüglich Mutterschutz und Elterngeld? Es handelt sich genau um 8 Wochen Terminabstand von der ersten Geburt. Hoffe Sie können mir helfen. Mache mir nur Sorgen falls alles wieder nicht läuft wie gewünscht. Hochachtungsvoll Muttilein 0314
von Mamilein0314 am 06.09.2014, 14:24