Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde am 15.11.2014 geboren und ich habe Elternzeit für 1 Jahr beantragt. Nun planen wir eine erneute Schwangerschaft. Nun meine Frage. Wie setzt sich das Elterngeld für das zweite Kind zustande falls ich jetzt schwanger werden würde? Vor dem Mutterschutz beim 1 war ich seit der 8 SSW im Beschäftigungverbot. Keine Ahnung ob ich das beim zweiten auch bekomme. Ich habe Vollzeit gearbeitet. Nach der Elternzeit würde ich nur Halbtags arbeiten. Können Sie mir auch sagen was passiert wenn ich kurz vorm Ende der Elternzeit schwanger werden würde? Wie wird das Geld dann berechnet. Mein Freund befindet sich momentan in einer Ausbildung. Bei mir läuft die Zeit. Bei mir besteht eine Erkrankung und die Ärzte haben mir geraten im Anschluss an das erste es wieder zu versuchen, falls ich noch ein Kinderwuna ach habe und diesen in Erfüllung gehen lassen möchte. Aber natürlich kann ich dann mit zwei Kindern nicht ohne Geld dastehen, daher meine Frage an Sie. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
von Rose22 am 22.03.2015, 00:17