Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich in einem festen Arbeitsverhältnis und bin noch bis August 2014 in Elternzeit. Ich bin jetzt aber auf Arbeitssuche (Teilzeitstelle), da ich nach der Elternzeit nicht mehr bei meinem jetzigen AG arbeiten möchte und kann (können/wollen mir keine Teilzeitstelle anbieten). Wenn ich in der Elternzeit kündige, gilt dann die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist (in meinem Fall 4 Wochen)?? Kann ich mich mit meinem AG auch anders einigen? Z.B. AUFHEBUNGSVERTRAG oder sonstiges um die neue Stelle schneller antreten zu können? Und wenn ich jetzt OHNE neuen Job kündige muss ich mich arbeitslos melden und bekomme nach 3 Monaten Arbeitslosengeld? (wäre aber nicht sehr schlau, oder?) Im Vorraus vielen Dank.
von Li.lie am 03.11.2012, 19:54