raghmodi
Sehr geehrte Frau Dr. Bader ich bin in Elternzeit mein kind am 02.01.15 geboren, und habe noch 2 Töchter 5 und 7 Jahre alt und bekomme Elterngeld und kindergeld. Vorher hatte ich Stipendium von meine Heimat (bis zum 31.12.2014) . Zurzeit habe ich kein Arbeit Vertrag und kein Einkommen, . Mein mann hat sein Studium am 11.14 fertig in Rehabilitation und sucht Arbeit d.h. zurzeit haben wir kein Einkommen.(unsere Heimat zurzeit kriege) . Ich habe Niederlassungserlaubnis aber mein mann Student Aufenthalt. 1.habe ich zurzeit Anspruch auf kinderzuschlag und Wohngeld Anspruch? 2.hat mein mann recht auf Arbeitslosengeld? Mit freundlichen grüßen
Hallo, 1.Mit einer Niederlassungserlaubnis. Bitte beachten Sie, dass ein Leistungsbezug dazu führen kann, dass die erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder § 23a AufenthG nicht verlängert wird. 2. ArbGeld 1? Nur, wenn er vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt war Liebe Grüße NB
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Bei ALG 2 ist diese Kombination ja nicht möglich.... Ist es denn bei ALG 1 möglich, zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschlag zu bekommen ???? Vielen Dank MFG
Guten Tag Frau Bader. Ich versuche meine Frage so kurz wie möglich zuhalten :) Mein Mann und ich haben damals Kinderzuschlag beantragt und Ihn abgelehnt bekommen. Ein paar Infos von unserer Situation: Mein Mann geht vollzeit arbeiten für 1650 Brutto ( 1312 Netto) Ich arbeite nicht bin zur Zeit noch in Elternzeit bis zum August mein Sohn w ...
Haben einen Monat Hatz IV erhalten und wurden zum Ki-Zuschlag verwiesen. Die haben ein Jahr gezahlt. Nachdem zur Rente eine Betriebsrente hinzukam, wollten sie plötzlich alle Nachweise über Vermögen haben. Daraufhin kam eine Ablehnung wegen zu hohen Vermögens. Wir legten Widerspruch ein, da einiges falsch berechnet war. Laut Widerspruchsbescheid is ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine frage zum Mehrbedarf beim Kinderzuschlag. Besteht Anspruch auf Mehrbedarf, wenn mein Mann Teilhabe am Arbeitsleben zur beruflichen Eingliederung Behinderter hat. Übergangsgeld und Teilhabe nach § 49 SGB IX? Ist der Mehrbedarf von 35 %? Danke! Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Fragen: 1. Ich bin Vollzeit berufstaetig und meine Frage ist, ob es sich lohnt, einen Antrag auf Wohngeld fuer die Dauer der Elternzeit zu stellen, obwohl ich keine Steuern in Deutschland (sondern in ein anderes Land) zahle (falls dies relevant sein sollte)? Ich bin Alleinerziehende, wohne und lebe in Deuts ...
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann wird ein Jahr lang in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Ich habe zurzeit kein Einkommen. Kann ich weiterhin Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen oder ist das nur möglich wenn mein Mann Erwerbseinkommen hat?
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