raghmodi
Sehr geehrte Frau Dr. Bader ich bin in Elternzeit mein kind am 02.01.15 geboren, und habe noch 2 Töchter 5 und 7 Jahre alt und bekomme Elterngeld und kindergeld. Vorher hatte ich Stipendium von meine Heimat (bis zum 31.12.2014) . Zurzeit habe ich kein Arbeit Vertrag und kein Einkommen, . Mein mann hat sein Studium am 11.14 fertig in Rehabilitation und sucht Arbeit d.h. zurzeit haben wir kein Einkommen.(unsere Heimat zurzeit kriege) . Ich habe Niederlassungserlaubnis aber mein mann Student Aufenthalt. 1.habe ich zurzeit Anspruch auf kinderzuschlag und Wohngeld Anspruch? 2.hat mein mann recht auf Arbeitslosengeld? Mit freundlichen grüßen
Hallo, 1.Mit einer Niederlassungserlaubnis. Bitte beachten Sie, dass ein Leistungsbezug dazu führen kann, dass die erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder § 23a AufenthG nicht verlängert wird. 2. ArbGeld 1? Nur, wenn er vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt war Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Bei ALG 2 ist diese Kombination ja nicht möglich.... Ist es denn bei ALG 1 möglich, zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschlag zu bekommen ???? Vielen Dank MFG
Hallo ich komme gerade aus der Elternzeit und habe eine versicherungspflichtige Teilzeitstelle angenommen wo ich wöchentlich 20 Stunden vormittags arbeite um nachmittags für meine beiden Kinder da zu sein. Bruttoeinkommen sind ca. 585 Euro (Steuerklasse II) also AE. Welche Leistungen kann ich zusätzlich beantragen bzw. was kommt eher in Frage Kin ...
Hallo, Wir überlegen gerade ob wir das Elterngrld auf 1 Jahr oder 2 Jahre auszahlen lassen, ich hoffe die können mir bei meinen Fragen helfen... Ich habe vor 2 Jahre in Elternzeit zu bleiben das vorab. Mein Mann macht übers Amt eine Umschulung bis Feb 2015 solange erhält er ALG1 was auf 800€ runter gesetzt ist, wegen Unterhalt. Danach bleibt ...
Guten Abend Frau Bader, ich habe wieder eine Frage.Es geht um die Folgende Anträge :Wohngeld und Kinderzuschlag.Kann man die beiden gleichzeitig beantragen?Und von wem kann ich was bekommen?Ich bin Hausfrau, wir haben 3 VorschulKinder, mein Mann alleinverdiener, er bekommt 1700 netto Lohn.Ich bekomme seit December 2014 Betreungsgeld 150,00 euro und ...
Hallo Frau Bader, ich sitze gerade an unseren Erstanträgen für Wohngeld und Kinderzuschlag. Nun habe ich erfahren, eine Steuerrückzahlung zählt im Bezugszeitraum beim Kinderzuschlag als Einkommen. Wenn ich den Antrag für Kinderzuschlag erst im Monat nach der Rückzahlung stelle, wäre es Vermögen oder? Gilt vereinfacht gesagt : Alles was vo ...
Sehr geehrte Frau Bader ich verdiene monatlich zirka 2400 euro brutto am meistens ist das wenig meine netto geht von 1550 netto bis 1900 euro.Mein frau ist schwanger und sie ist am Arbeitsamt und bekkomt 414,40euro ab 1.11 fangt an mutterschutz.Wir haben schon zwei kinder eine ist 8jahre geht in 3 kllase und dann in mittagsbetreung wir zahlen fur i ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Fragen: 1. Ich bin Vollzeit berufstaetig und meine Frage ist, ob es sich lohnt, einen Antrag auf Wohngeld fuer die Dauer der Elternzeit zu stellen, obwohl ich keine Steuern in Deutschland (sondern in ein anderes Land) zahle (falls dies relevant sein sollte)? Ich bin Alleinerziehende, wohne und lebe in Deuts ...
Hallo liebes Team, ich befinde mich in Elternzeit meines ersten Kindes bis mein Mutterschutz für Kind nr.2 beginnt. Die Elternzeit beende ich beim Arbeitgeber vor Mutterschutz Beginn damit ich Recht auf Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber habe. Da ich gerade kein Elterngeld mehr bekomme würde ich gerne den Kinderzuschlag oder Wohngeld beantrage ...
Hallo, Ich gehe arbeiten, mein Ex bekommt ALGII. Ich wurde angeschrieben bezüglich KindesUnterhalt. (2Kinder) Wird das Wohngeld und der Kinderzuschlag als Einkommen berechnet? Das Kindergeld teilen wir, das hebt sich ja dann auf. Freue mich auf ihre Antwort. Lg
Hallo Frau Bader, Ich zahle neben dem Unterhalt noch die Kindergartengebühren zur Hälfte. Jetzt habe ich in einer gerichtlichen Anhörung erfahren, dass meine Ex, bei der unsere gemeinsame Tochter hauptsächlich lebt, Wohngeld und Kindergeldzuschuss bekommt. Muss sie dann überhaupt noch Kindergartengebühren zahlen? Viele Grüße Donald