Nach der Trennung unehelicher Partner (geteiltes Sorgerecht) lebt das Kind bei einem Elternteil. Braucht dieses Elternteil die Zustimmung des anderen Elternteils, wenn es die in gemeinsamen Zeiten angeschafften, aber nicht mehr benötigte Möbel, Sachen, ... des Kindes verkaufen/ verschenken/ verborgen will?
von
Socke99
am 19.02.2013, 22:04
Antwort auf:
Gehören die Kindersachen nach Trennung beiden Eltern?
Hallo,
es kommt darauf an, ob der andere Elternteil es für das Kind brauchen kann (insbes. Möbel)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2013
Antwort auf:
Gehören die Kindersachen nach Trennung beiden Eltern?
Das Kind wohnt bei mir. Es handelt sich ausschließlich um Sachen (Möbel, Klamotten, ...), die für das Kind nicht mehr benötigt werden, weil es ihnen bereits entwachsen ist. Können diese ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil weggegeben werden?
von
Socke99
am 25.02.2013, 21:57