Frage:
Erneutes Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft
Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich seit meiner Schwangerschaft im Juni 2019 im Beschäftigungsverbot, da ich meinen Sohn aktuell stille.
Wenn ich jetzt im aktuellen Beschäftigungsverbot erneut schwanger werden würde (Arbeitsplatz hat sich nicht verändert (Arbeitgeber kann mir keine gefährdungsfreie Tätigkeit anbieten)) - bekomme ich dann ein erneutes BV aufgrund der neuen Schwangerschaft?
Elternzeit habe ich nicht beantragt.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus recht herzlich.
von
Helianthus
am 05.02.2021, 19:06
Antwort auf:
Erneutes Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft
Hallo,
wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das Kind 1 fremdbetreut wird (was nicht unbedingt dazu passt, dass Sie wegen Stillen ein BV haben) ist das möglich.
Aber, wie gesagt, es klingt unrund.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.02.2021
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Erneutes Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft
Nachfrage: Stimmen die Daten? Du bist seit eineinhalb Jahren im Still-BV? Das geht eigentlich nicht.
von
Port
am 06.02.2021, 09:20
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Erneutes Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft
Doch, geht. Aber jeder kann sich wohl denken wie beliebt man damit beim AG ist. Zumal wenn man damit jetzt direkt weitermacht beim zweiten Kind.
von
Felica
am 06.02.2021, 09:54
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Erneutes Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft
Solange du stillst geht das. Sollte das Stillen nicht mehr klappen, musst du unschwanger arbeiten.
Solltest du schwanger sein, musst dein älteres Kind fremd betreut sein. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus. Sollte der AG einen Mutterschutz freundlichen Arbeitsplatz haben, kann er dich umsetzen.
Mitglied inaktiv - 06.02.2021, 09:59
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Erneutes Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft
Ich dachte, das geht nur bis zu einem Jahr. Wow, das ist dreist. Empfinde ich zumindest so. Andere nehmen ganz normal Elternzeit und nur einen Teil ihres Gehaltes an Elterngeld und hier wird so richtig fett reingehauen mit vollem Gehalt. Da freue ich mich doch, dass das die Allgemeinheit zahlen darf. Ironie off.
von
Port
am 06.02.2021, 10:51
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Die dauert ja auch erst mal 9 Monate und erst anschließend im Still BV.
von
Soie
am 06.02.2021, 11:07
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Erneutes Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft
Nein, die Stillpausen stehen einem nur im ersten Lebensjahr zu. Solange Frau aber stillt fällt sie unter das Mutterschutzgesetz. Selbst wenn sie bis zum 6ten Lebensjahr stillt.
Und ja, einige Frauen nutzen das auch solange, andere wägen die persönlichen Risiken ab und pochen nicht auf den kleinsten Punkt im Mutterschutzgesetz. Unser ist auch 20 Monate, ich stille, ich arbeite und obwohl ich laut Mutterschutz bestimmte Dinge nicht darf, pfeif ich drauf. Ist mir einfach zu unlogisch warum ich zwar unseren jüngsten mit fast 15 kg tragen darf, auf der Arbeit aber nur 5kg. Und ich wüsste auch nicht warum es einen riesen Unterschied macht ob ich sonntags arbeite oder montags. Hauptsache ich komme auf meine Ruhezeiten. Gut, nachts ist mit Stilljunkie schwierig, da würde ich auch streiken. Ähnlich sieht es dort aus wo man mit extrem giftigen Chemikalien hantiert welche nachweißbar in die Muttermilch übergehen. Die Arbeitsflächen mit Putzmitteln abwischen sehe ich dagegen als kein Problem an, ich putze ja auch nicht stundenlang und trage wenn ich damit hantiere entsprechende Schutzkleidung.
Ich sehe das Mutterschutzgesetz einfach in vielen Dingen zu wenig an der Realität. Da müsste einfach deutlich mehr differenziert werden. Hätten wir alle deutlich mehr von.
von
Felica
am 06.02.2021, 11:09
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Erneutes Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft
Das heißt, die Frau darf nur ein Jahr stillen und ein paar Päuschen machen, wenn sie arbeitet und diese hier nicht arbeitende Frau bekommt seit 1 1/2 Jahren ihr volles Gehalt? Dann kommt das nächste Kind, wenn absehbar ist, dass das Stillen bald nicht mehr geht, Schwangerschafts-BV und dann wieder Still-BV. So kann man prima ein paar Jahre rumkriegen. Alles richtig gemacht. Da sollte der Gesetzgeber mal ran.
von
Port
am 06.02.2021, 11:20
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Erneutes Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft
Ja Port.
Ich begrüßte die Option BV aber. Was ich weniger ok finde ist wie es eben oft ausgenutzt wird. Das geht zu Lasten aller.
von
Felica
am 06.02.2021, 12:49
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Erneutes Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft
Der Gesetzgeber ist da dran gegangen, um diese Privilegien für super gut Verdienende nicht unnötig weiter zu bezahlen.
Die Änderung ist wie folgt:
Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen Gefährdungen in der Schwangerschaft und solche in der Stillzeit. In der Stillzeit genügt die normale persönliche Schutzausrüstung für Biostoffe (z.B. Krankheitserreger) und für chemische Gefährdungen. Das kann man daher nicht mehr geltend machen.
Ausnahme sind Quecksilber, Blei, krebserregende und erbgutverändernde Stoffe. Solchen Sachen darf man auch eine Stillende nicht aussetzen.
Die Arbeitgeber müssen eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung machen und wo immer möglich Ersatztätigkeiten zuweisen.
Außerdem wird jetzt langsam erwogen, Langzeitstillen zu hinterfragen. Stillen vom Aspekt der Ernährung ist 6 Monate bis 1 Jahr relevant. Wie die Diskussion ausgeht, kann ich jetzt nicht sagen. Je älter das Kind, desto schwieriger wird es werden, Stillschutz geltend zu machen.
Dann möchte ich noch auf einen ganz wichtigen Punkt hinweisen: der Kündigungsschutz endet 4 Monate nach Geburt. Ab da darf jeder Arbeitgeber im Rahmen der üblichen Kündigungsfristen kündigen.
Mitglied inaktiv - 06.02.2021, 20:39
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Danke. Wobei ich es schade finde wenn das stillen über der 6ten Monat oder dem 12ren als solches hinterfragt wird. Das sage ich nach 2 Stillkinder welche auch im 2ten Jahr gestillt werden. Wie es due WHO auch empfiehlt.
Wie gesagt, ich fände eine Anpassung besser. Ein BV ab mutterschutz statt EZ gehört zu 1000% geprüft. Vorallen der Aspekt kinderbetreuung und ob es wirklich absolut keine ersatzarbeit gibt. Aber wie ich schrieb, weil ein paar ausreizen was geht, leiden am Ende alle.
von
Felica
am 07.02.2021, 15:20
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Erneutes Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft
Es gibt ja dann nur noch ganz wenige Berufe, in denen künftig in der Stillzeit noch eine betriebliche Freistellung mit Lohnfortzahlung in Frage kommt. Und für die, bei denen es unausweichlich ist, kann der Arbeitgeber kündigen wenn er keine Lust auf Lohnfortzahlung hat.
Mitglied inaktiv - 07.02.2021, 22:16