Sehr geehrte Frau Bader, im Oktober 2015 kam unser Sohn zur Welt. Seit Ende August 2015 befand ich mich im Mutterschutz und nun in Elternzeit. Diese habe ich für 2 Jahre genommen, da ich nach 1 Jahr Teilzeit in Elternzeit (30h) arbeiten gehe und nach 2 Jahren bzw. Ende Elternzeit dann wieder Vollzeit. Die 2 Jahre hatte ich deshalb genommen, damit ich meinen Vollzeitanspruch nicht verliere. Meine Frage nun: Wir hatten aufgrund des Elterngeldes auf die Steuerklasse V/III gewechselt. Mein Mann geht jetzt wieder arbeiten und daher wechseln wir jetzt auf IV/IV. Ab Oktober gehe ich ja wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Man kann ja nur einmal im Kalenderjahr die Steuerklasse wechseln. Jedoch steht in den Hinweisen zum Steuerklassenwechsel des Formulars vom Finanzamt, dass ein erneuter Wechsel möglich ist, "wenn ein Dienstverhältnis wieder aufgenommen wird (z. B. nach einer Arbeitslosigkeit oder einer Elternzeit)". Gilt dies für den Fall, wenn ich ab Oktober Teilzeit in Elternzeit arbeite oder gilt es erst, wenn die Elternzeit komplett rum wäre? Vielen Dank im Voraus.
von AS2406 am 07.01.2016, 10:54