Erneute Schwangerschaft: Elternzeit verlängern oder zurück in Vollzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft: Elternzeit verlängern oder zurück in Vollzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan Teilzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit, diese geht noch bis zum 05.03.2017. Da ich erneut schwanger bin mit ET 09.06.2018 würde mein Mutterschutz am 28.04.2017 beginnen, also ca. 7 Wochen nach dem Ende des zweiten Elternzeitjahres. Nun ist meine Überlegung, ob es sich lohnt das 3. Jahr der Elternzeit zu beantragen und dann zum Beginn des Mutterschutzes vorzeitig zu beenden um das volle Mutterschaftsgeld auf Basis meines Vollzeiteinkommens vor der Elternzeit zu erhalten. Oder macht es mehr Sinn die 7 Wochen wieder meine Vollzeittätigkeit aufzunehmen (Kinderbetreuung wäre möglich, Urlaubstage sind auch reichlich vorhanden) und das 3. Jahr für später aufzubewahren? Wie würde sich hier das Mutterschaftsgeld berechnen, aus den letzten 3 Monaten von Teilzeit & Vollzeitbeschäftigung? Oder werden hier die 7 Wochen Vollzeitbeschäftigung herangezogen und der restliche Zeitraum aus der Vollzeitbeschäftigung von vor meiner jetzigen Elternzeit? Gibt es eine andere Alternative, z.B. 3. Jahr beantragen und mit Beginn des Mutterschutzes unterbrechen um es dann hinten anzuhängen? Hat man einen Rechtsanspruch darauf? Ich bin mir unsicher, was die bessere Alternative ist, da ich bei vorzeitiger Beendigung des 3. Elternzeitjahres nur 7 Wochen davon "genutzt" hätte.... Über Ihren Ratschlag würde ich mich sehr freuen!

von maggih83 am 28.11.2016, 14:35



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft: Elternzeit verlängern oder zurück in Vollzeit?

Hallo, Sie erhöhen dadurch das EG - wenn Sie aber meinen, das 3. Jahr später nehmen zu wollen, würde ich es aufheben (Sie können aber auch nur die Restzeit nehmen) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2016



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft: Elternzeit verlängern oder zurück in Vollzeit?

Auf jeden Fall Vollzeit arbeiten, das erhöht das neue Elterngeld ! Das 3. Jahr dann übertragen lassen auf die Zeit bis zum 8. Geb.

von Sternenschnuppe am 28.11.2016, 15:52



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft: Elternzeit verlängern oder zurück in Vollzeit?

Ob Du bis zum erneuten Mutterschutz Vollzeit arbeitest oder in Teilzeit ist für die Höhe des Mutterschutzgeldes egal. Hauptsache du beendest die laufende EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz - dann bekommst du automatisch das volle Mutterschutzgeld wie vor der Geburt des ersten Kindes. Wofür der Verdienst aber wichtig ist, ist für die Höhe des neuen Elterngeldes. Da läuft dann nämlich dein verdienst der letzten 12 Monate ein. Und Vollzeit erhöht das natürlich. 3te Jahr bzw der Rest davon auf jeden Fall übertragen lassen - schriftlich.

Mitglied inaktiv - 28.11.2016, 23:33



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft: Elternzeit verlängern oder zurück in Vollzeit?

Wegen der Elternzeit: Du kannst die Elternzeit auch nur bis zum 27.04.17 verlängern (zustimmungsfrei übrigens). Du kannst darin auch weiter Teilzeit arbeiten (zustimmungspflichtig). Da brauchst kein ganzes Jahr zu nehmen, brauchst keine Unterbrechung der EZ verlangen und kannst die restliche Zeit einfach über das dritte Jahr hinaus übertragen lassen (das nur mit Genehmigung). Du kannst auch wieder Vollzeit arbeiten gehen und das komplette 3. Jahr übertragen lassen. Für das Elterngeld würde zunächst aber nur das Gehalt aus März angerechnet, weil der April wg MuSchu ausgeklammert würde. In Hinsicht auf Vollzeit, das Teilzeitgehalt geht natürlich komplett in die Berechnung ein. Wolltest du dein Elterngeld möglichst erhöhen, müsstest du ab EZ-Ende wieder Vollzeit arbeiten und zudem auf den MuSchu im April verzichten. Tust du dies nicht, wird der April eben wieder aus der Berechnung ausgeklammert. Und ob der Unterschied Teilzeitgehalt zu Vollzeitgehalt für März (und evtl April) beim Elterngeld aber den Aufwand lohnt, kannst nur du wissen. Fürs MuSchu-Geld ist nur wichtig, dass deine EZ (und damit deine Teilzeit) am 27.04. endet und du damit ab 28.04. wieder auf deinem Vollzeitvertrag bist. Gruß Sabine

von SumSum076 am 29.11.2016, 09:11



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft: Elternzeit verlängern oder zurück in Vollzeit?

Der Mutterschutz geht ja erst am 28. los, das ist fast ein volles Gehalt.

von Sternenschnuppe am 29.11.2016, 09:52



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft: Elternzeit verlängern oder zurück in Vollzeit?

UPS :-) Sorry SumSum, hattest Du weiter unten ja noch selbst geschrieben .

von Sternenschnuppe am 29.11.2016, 09:52



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft: Elternzeit verlängern oder zurück in Vollzeit?

Hallo zusammen! Danke für eure Antworten! Zum Elterngeld: der eine Monat Vollzeitgehalt würde das Elterngeld nur geringfügig erhöhen, das volle Mutterschaftsgeld wäre in Summe definitiv höher. Dann ist die beste Lösung wohl, die Elternzeit bis zum 27.04.2017 zu verlängern und den Rest des 3 Jahres zu übertragen. Ich wußte nicht, dass man das dritte Jahr auch splitten kann.

von maggih83 am 29.11.2016, 12:20



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