Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erhalte ich bei Kündigung in Elternzeit weiterhin Elterngeld?

Frage: Erhalte ich bei Kündigung in Elternzeit weiterhin Elterngeld?

schnalle1301

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Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit (2 Jahre - bis März 2017). Ich habe einen unbefristeten Vertrag und mein Arbeitgeber wird seinen Betrieb vor Ort schließen und an einen anderen Standort verlagern. Nun hat mich die Arbeitsschutzbehörde angeschrieben, dass mein Arbeitgeber mir eine Änderungskündigung zukommen lassen will. Die Änderungskündigung beinhaltet, dass ich ein Arbeitsplatzangebot in dem neuen Betriebsort erhalte. In Klartext heißt das, nehme ich das Angebot nicht an, verliere ich meinen Arbeitsplatz. Nun zu meiner Frage: Wenn ich das Angebot jetzt nicht annehme, erhalte ich dann weiterhin Elterngeld, wie ich es beantragt habe oder erhalte ich dann Arbeitslosengeld? Ich hoffe, Sie können mein Anliegen verstehen. Vielen Dank für die Antwort im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie erhalten dann weiter Elterngeld. Arbeitslosengeld 1 erhalten Sie erst, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das hat mit dem Elterngeld nix zu tun. Jedoch später mit dem Arbeitslosengeld, da könntest Du eine Sperre bekommen. Wie weit ist der neue Standort denn weg ? Sinniger wäre es anzunehmen, dann bist Du auch weiterhin kostenfrei krankenversichert nach dem Elterngeld. Du kannst sogar das 3. Jahr noch melden. Dann suchst Du Dir selbst was neues in der Zeit und kündigst dann, oder nach Absprache mit dem Arbeitsamt.


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