Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, ich bitte Sie bei folgendem Problem um Ihren Rat: Ich habe bereits vor einigen Wochen bei meinem Arbeitgeber beantragt, dass ich "18 oder 19 Monate in Elternzeit" gehen möchte. Die genaue Dauer und das genaue Ende würde ich ihm nach der Geburt meines Kindes (August/September 2016) bekannt geben. Nun möchte ich gerne länger (24 Monate) Elternzeit nehmen. Ich hoffe sehr, dass mein damaliger Antrag ungültig ist, da ich nun gelesen habe, dass man den Beginn und das Ende der Elternzeit EXAKT angeben muss. Ich habe dies mit "18 bzw. 19 Monaten" ja ziemlich vage gemacht. Ich habe aber auch gelesen, dass, sollte sich der Arbeitnehmer für die ersten 2 Jahren bereits festgelegt haben, wie lange er in EZ gehen möchte, er dies nicht mehr nachträglich abändern kann. Ich habe nun die Hoffnung, dass mein erster Antrag ungültig ist, da ich mich nicht genau festgelegt habe. Könnte ich nun, bereits vor der Geburt einen neuen Antrag stellen und meinen ersten Antrag dahingehend korrigieren, dass ich 24 Monate Elternzeit beantrage? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen
von Felicia12 am 27.05.2016, 09:22