Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vorzeitig beenden und Teilzeitvertag oder während Elternzeit arb?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit vorzeitig beenden und Teilzeitvertag oder während Elternzeit arb?

Viola123

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Folgende Situation: habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2018. Jetzt möchte ich ab Sommer wieder in Teilzeit arbeiten gehen (höchstens 20 Wochenstunden). Nun habe ich wohl zwei Möglichkeiten: 1. Elternzeit vorzeitig beenden und einen Teilzeitvertrag bekommen (wobei ich wohl den Anspruch auf einen Vollzeitjob verliere) 2. das halbe Jahr in Elternzeit arbeiten und einen Teilzeitvertrag in Elternzeit bekommen und im Januar dann einen neuen Teilzeitvertrag Ich hatte bisher einen Vollzeitvertrag, aber auch ab Januar 2018 möchte ich nicht in Vollzeit arbeiten. Was würden Sie empfehlen? Ändert sich etwas an der Empfehlung, sollte ich erneut schwanger werden in den nächsten Monaten? Kind 2 ist in Arbeit ;-) aber man weiß ja nie wann es klappt (ist nicht so einfach bei uns) Vielen Dank! Freue mich auf Ihre Antwort! Viele Grüße Viola


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Wegen des Kündigungsschutzes und auch Ihrer Flexibilität würde ich auf jeden Fall die Teilzeit in Elternzeit beantragen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Unbedingt Teilzeit innerhalb EZ - und zwar so lange wie möglich. Du hast damit Kündigungsschutz - der weg fällt wenn du dauerhaft auf TZ änderst. Außerdem weiß man nie wie das leben so spielt. Den VZ-Vertrag dauerhaft in TZ ändern kannst Du immer noch wenn Du deine 3 Jahre EZ ausgeschöpft hast. ich würde dir also auch empfehlen das 3te Jahr innerhalb der EZ zu arbeiten. gerade wenn Du vor hast wieder schwanger zu werden. Dann kannst Du nämlich die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst das VZ-Mutterschaftsgeld. Auch dann wenn Du innerhalb der EZ in TZ gearbeitet hast, das TZ-Gehalt wird aber eben maßgeblich für das neue Elterngeld werden. Änderst Du dauerhaft auf TZ, bekommst Du das Mutterschutzgeld nur in Höhe des TZ-Gehaltes.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...

Guten Tag,  Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft.  Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber.  Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz.  Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...

Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht sc ...

Hallo Ihr Lieben,  ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...

Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...