Frage:
Hallo Frau Bader,
Folgende Situation: habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2018. Jetzt möchte ich ab Sommer wieder in Teilzeit arbeiten gehen (höchstens 20 Wochenstunden).
Nun habe ich wohl zwei Möglichkeiten:
1. Elternzeit vorzeitig beenden und einen Teilzeitvertrag bekommen (wobei ich wohl den Anspruch auf einen Vollzeitjob verliere)
2. das halbe Jahr in Elternzeit arbeiten und einen Teilzeitvertrag in Elternzeit bekommen und im Januar dann einen neuen Teilzeitvertrag
Ich hatte bisher einen Vollzeitvertrag, aber auch ab Januar 2018 möchte ich nicht in Vollzeit arbeiten.
Was würden Sie empfehlen?
Ändert sich etwas an der Empfehlung, sollte ich erneut schwanger werden in den nächsten Monaten? Kind 2 ist in Arbeit ;-) aber man weiß ja nie wann es klappt (ist nicht so einfach bei uns)
Vielen Dank! Freue mich auf Ihre Antwort!
Viele Grüße
Viola
von Viola123 am 15.03.2017, 09:18 Uhr

Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden und Teilzeitvertag oder während Elternzeit arb?
Hallo,
Wegen des Kündigungsschutzes und auch Ihrer Flexibilität würde ich auf jeden Fall die Teilzeit in Elternzeit beantragen.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2017
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden und Teilzeitvertag oder während Elternzeit arb?
Unbedingt Teilzeit innerhalb EZ - und zwar so lange wie möglich. Du hast damit Kündigungsschutz - der weg fällt wenn du dauerhaft auf TZ änderst.
Außerdem weiß man nie wie das leben so spielt. Den VZ-Vertrag dauerhaft in TZ ändern kannst Du immer noch wenn Du deine 3 Jahre EZ ausgeschöpft hast. ich würde dir also auch empfehlen das 3te Jahr innerhalb der EZ zu arbeiten. gerade wenn Du vor hast wieder schwanger zu werden. Dann kannst Du nämlich die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst das VZ-Mutterschaftsgeld. Auch dann wenn Du innerhalb der EZ in TZ gearbeitet hast, das TZ-Gehalt wird aber eben maßgeblich für das neue Elterngeld werden. Änderst Du dauerhaft auf TZ, bekommst Du das Mutterschutzgeld nur in Höhe des TZ-Gehaltes.
von Danyshope am 15.03.2017

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