Elternzeit verlängern nach Umzug und erneut schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern nach Umzug und erneut schwanger

Hallo, meine 2 Jahre Elternzeit enden im September 17. Ich wohne mittlerweile 500 km von meinem alten Arbeitsplatz entfernt. Nun bin ich wieder schwanger und entbinde voraussichtlich im Januar 18, d.h. im Dezember 17 würde mein Mutterschutz beginnen. Kann ich meinen Arbeitgeber trotzdem um eine Verlängerung der Elternzeit bitten? Würde diese dann automatisch mit Beginn des Mutterschutzes enden? Und muss mein AG der Verlängerung zustimmen? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich werde aber nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz zurück kehren, da wir hier ein Haus gekauft haben und mein Mann eine feste Anstellung hat. Vielen Dank.

von Maaryx am 19.05.2017, 14:36



Antwort auf: Elternzeit verlängern nach Umzug und erneut schwanger

Hallo, Sie können bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern, da muss der AG nicht zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2017



Antwort auf: Elternzeit verlängern nach Umzug und erneut schwanger

Du kannst bis zum Tag vor neuem Mutterschutz verlängern. Dann Elternzeit für Kind 2 nehmen und ggf. den Rest von Kind 1 anhängen. Man weiß ja nie was passiert, den Job hast Du dann als Sicherheit. Kündigen kannst Du immernoch später.

von Sternenschnuppe am 19.05.2017, 14:55



Antwort auf: Elternzeit verlängern nach Umzug und erneut schwanger

Du solltest sogar bis zum neuen Mutterschutz verlängern, einmal wegen Krankenversicherung. Aber auch weil du dann das Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind bekommst. Kündigst du, fällt das beides flach. Und da du bei mindestens 2 Jahre EZ eh nicht die Zustimmung des Ag benötigst kann der auch nichts gegen sagen.

Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 16:29



Antwort auf: Elternzeit verlängern nach Umzug und erneut schwanger

Hallo Frau Bader, nochmal zu meiner Frage vom 19.05.17: Es hat alles soweit geklappt wie es mir hier beantwortet wurde. Nun noch eine Frage zum Arbeitgeber Zuschuss beim Mutterschaftsgeld: Der steht mir doch genauso zu wie beim 1. Kind, da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis nur geruht hat, oder? Vielen Dank.

von Maaryx am 29.12.2017, 13:00



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