Elternzeit verkürzen, was muss ich konkret beachten und geht das so einfach

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verkürzen, was muss ich konkret beachten und geht das so einfach

Hallo Frau Bader, da ich kein konkrete Information im Netz zu meiner Frage finde, wende ich mich nunmehr an Sie. Ich hoffe sehr dass sie mir weiterhelfen können. Ich bin vor der Geburt meines Sohnes vollzeit arbeiten gegangen und möchte nun bald wieder in meinen Beruf zurückkehren. Ich schildere Ihnen erstmal meine Situation. Ich habe bei meinem Arbeitgeber bis Ende Mai 2014 Elternzeit beantragt, da es damals von der Kinderkrippe hieß, dass ich ab Juni 2014 einen Krippenplkatz bekomme. Eingewöhnung wäre im Mai 2014. Mein Arbeitgeber hat demzufolge zugestimmt und natürlich eine Vertretung für mich eingestellt. Nun habe ich erfahren, dass mein Sohn bereits ab November 2013 zur Eingewöhnung und anschließend ab Dezember 2013 in die Krippe gehen kann. Nun meine Frage: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden und muss mich mein Arbeitgeber vorzeitig wieder nehmen? Auf was muss ich konkret achten? Soweit ich weis muss ich es schriftlich beim Arbeitgeber anzeigen, dass ich eher komme. Wie lange vorher? Es ist ja auch eine finanzielle Sache,denn mein Elterngeld läuft ja auch aus. Ich würde gerne wieder arbeiten, je eher desto besser. Was kann ich tun wenn er mich jetzt nicht nimmt, sondern erst im Juni 2014? Ich hoffe Sie können mein Anliegen schnell beantworten, denn ich wollte die Tage zu meinem Arbeitgeber fahren und dies besprechen. Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen Yvonne und Sohnemann

von ellismum am 18.09.2013, 15:28



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, was muss ich konkret beachten und geht das so einfach

Hallo, er muss der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit nur zustimmen, wenn wichtige Gründe vorliegen, wenn zum Beispiel der Ehemann den Arbeitsplatz verloren hat. Sie können fragen, verpflichtet ist er nicht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2013



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, was muss ich konkret beachten und geht das so einfach

Er muß nicht, aber er kann. Frage wäre aber, ist es sinnig? Erfahrungsgemäß klappt oft die Eingewöhnung nicht so gut wie viele Eltern denken. Oder die Kinder sind gerade im ersten Jahr KiGa oft krank. Wenn würde ich an Deiner Stelle auch nicht Vollzeit zurückkehren, sondern Teilzeit. Den du darfst in der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Sollte Dein AG dem nicht zustimmen, könntest du dir auch das OK holen, woanders Teilzeit zu arbeiten - bis zum Ende der Elternzeit. da muß der AG aber für zustimmen. Weiß ja nicht wie lange Du Elternzeit insgesamt beantragt hast, weil Anrecht hast du auf bis zu 3 Jahre. Und wie gesagt, Elternzeit schließt das Arbeiten nicht aus. Nach dem Elterngeldbezug ist auch die Verdiensthöhe egal, Du darfst nur nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten.

Mitglied inaktiv - 18.09.2013, 17:27



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