Hallo Frau Bader, da ich kein konkrete Information im Netz zu meiner Frage finde, wende ich mich nunmehr an Sie. Ich hoffe sehr dass sie mir weiterhelfen können. Ich bin vor der Geburt meines Sohnes vollzeit arbeiten gegangen und möchte nun bald wieder in meinen Beruf zurückkehren. Ich schildere Ihnen erstmal meine Situation. Ich habe bei meinem Arbeitgeber bis Ende Mai 2014 Elternzeit beantragt, da es damals von der Kinderkrippe hieß, dass ich ab Juni 2014 einen Krippenplkatz bekomme. Eingewöhnung wäre im Mai 2014. Mein Arbeitgeber hat demzufolge zugestimmt und natürlich eine Vertretung für mich eingestellt. Nun habe ich erfahren, dass mein Sohn bereits ab November 2013 zur Eingewöhnung und anschließend ab Dezember 2013 in die Krippe gehen kann. Nun meine Frage: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden und muss mich mein Arbeitgeber vorzeitig wieder nehmen? Auf was muss ich konkret achten? Soweit ich weis muss ich es schriftlich beim Arbeitgeber anzeigen, dass ich eher komme. Wie lange vorher? Es ist ja auch eine finanzielle Sache,denn mein Elterngeld läuft ja auch aus. Ich würde gerne wieder arbeiten, je eher desto besser. Was kann ich tun wenn er mich jetzt nicht nimmt, sondern erst im Juni 2014? Ich hoffe Sie können mein Anliegen schnell beantworten, denn ich wollte die Tage zu meinem Arbeitgeber fahren und dies besprechen. Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen Yvonne und Sohnemann
von ellismum am 18.09.2013, 15:28