TB0308
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zu Fristen etc. bei Elternzeit und Elterngeld. Die Elternzeit beantrage ich erst nach der Geburt, wenn ich den genauen Geburtstermin kenne, ist dies korrekt? Unser Geburtstermin ist im September, also angenommen das Baby kommt am 04.09., im Anschluss daran sind dann 8 Wochen Mutterschutz, d.h meine Elternzeit würde dann am 31. Oktober beginnen und -wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantrage- am 30. Oktober 2019 enden? Das Elterngeld wird dann im Anschluss an das Mutterschaftsgeld gezahlt, also nachdem die 8 Wochen nach der Geburt vorüber sind und wird auch nach der Geburt beantragt? Vielen Dank bereits im Voraus.
Hallo, komischerweise beginnt die Elternzeit mit der Geburt, trotzdem muss man sie erst eine Woche nach der Geburt beantragen. Das Ende können Sie variabel fest setzen, Sie sollten mindestens bis zum zweiten Geburtstag nehmen, damit den Anspruch auf Verlängerung haben und dürfen höchstens bis zum dritten Geburtstag nehmen. praktisch wird das Elterngeld von den zwölf Monaten nur zehn bezahlt, da ja die zwei Monate Mutterschaftsgeld angerechnet werden. Genau genommen ist das Augenwischerei. Liebe Grüße NB
Andrea6
Ist leider alles falsch: Elternzeit beginnt ab Geburt. Wenn Du z.B. 2 Jahre beantragst ist der erste Arbeitstag der 2. Geburtstag des Kindes. Elterngeld gibt es maximal 12 (bzw. 14 Monate bei Alleinerziehenden) ebenfalls ab Geburt. Bei Angestellten, die ja Mutterschaftsgeld beziehen, wird dieses auf die Zahlung des Elterngeldes angerechnet, so daß in diesen Fällen eben nur 10 (bzw. 12) Monate Elterngeld fließen. Angezeigt wird die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn, d.h. also spätestens eine Woche nach der Geburt.
Mitglied inaktiv
Und EG sollte man da auch gleich beantragen. Manche Ämter brauchen gern mal zwei, drei Monate bis die Bearbeitung durch ist. LG Lilly
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