Frage:
Hallo,
Ich würde gerne wissen wie lange darf ich während
des elternzeits im ausland verbringen trotz gemeldet in Deutschland da der kindsvater im ausland wohnhaft ist.(zweitwohnsite)
Und wir würden gerne das kind im ausland(england) zur welt bringen und dann wieder nach deutschland steht einem trotzdem elterngeld zu?
von Abz.chels am 10.02.2017, 22:07 Uhr

Antwort auf:
elternzeit im ausland verbringen
Hallo,
Sie müssen Ihren Hauptaufenthalt in Deutschland haben, sich also schon die meiste Zeit hier aufhalten.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2017
Antwort auf:
elternzeit im ausland verbringen
Da wo sich der Lebensmittelpunkt (Hauptaufenthaltsort) befindet, da ist auch der Hauptwohnsitz. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Es gibt dann die Sozialleistungen, die im jeweiligen Land gewährt werden.
von uriah am 11.02.2017
Antwort auf:
elternzeit im ausland verbringen
Heißt, du lebst in Deutschland und bist hier mit Erstwohnsitz gemeldet, dein Partner lebt mit Erstwohnsitz auch in Deutschland aber hat dort noch einen Zweitwohnsitz?
Und ihr wollt die Elternzeit gemeinsam in Großbritannien verbringen?
Oder hast du deinen Erstwohnsitz in Deutschland und er in Großbritannien?
An welchem Ort lebt ihr denn gemeinsam?
Und warum willst du das Kind in GB zur Welt bringen, ist der Vater Brite und es soll die britische Staatsbürgerschaft bekommen?
von mama.frosch am 11.02.2017

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