Hallo,
in Kürze erwarten wir unser erstes Kind.
Unsicher bin ich mir nun bei der Beantragung des Zeitraumes der Elternzeit.
Angenommen, unser Kind würde am 1.9.2014 geboren.
Folgen 2 Monate Mutterschutzfrist, dementsprechend würde die EZ am 1.11.2014 beginnen.
Nach einem Jahr EZ wäre damit mein erster Arbeitstag am 2.9.2015.
Mein Mann möchte voraussichtlich Juli+August 2015 zwei Partnermonate nehmen, in denen wir gemeinsam verreisen möchten.
Damit anschließend genügend Zeit für die Eingewöhnung in einer Kita/Tagespflege bleibt, möchte ich erst zum 1.11.2015 wieder arbeiten gehen. Dies habe ich bereits mit meinem Arbeitgeber so besprochen, der meine Vertretung dementsprechend bis zum 31.10.2015 eingestellt hat.
Diese beiden extra Monate (Freistellung Sept.+Okt. 2015) bin ich nicht auf Elterngeld angewiesen, sondern kann die Zeit mit Ersparnissen überbrücken.
-Beantrage ich nun nur ein Jahr Elternzeit und vereinbare nochmals verbindlich mit meinem AG die beiden zusätzlichen Monate unbezahlte Freistellung?
-Oder beantrage ich zwei Jahre Elternzeit und vereinbare mit meinem AG eine so wesentlich frühere Rückkehr in meinen Beruf? Was passiert dann mit den beantragten, aber nicht genommenen Monaten EZ?
-Des Weiteren, mein Mann würde im Antrag für Elterngeld bereits die Partnermonate anmelden, voraussichtlich für den 10.+11. Lebensmonat. Sollte sich an unseren Plänen etwas ändern, kann der Zeitpunkt der Partnermonate nachträglich noch geändert werden?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus,
mfG,
kekchen
von
kekchen
am 18.08.2014, 18:15
Antwort auf:
Elternzeit für welchen Zeitraum beantragen?
Hallo,
Wenn Sie weniger als 2 Jahre beantragen, besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Das ist schon mal ein anchteil. Wegen dem Kü-Schutz und der KK wäre EZ auch besser als Freistellung.
Wo will Ihr Mann die anmelden? Bei der KK-Stelle? Lieber warten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2014
Antwort auf:
Elternzeit für welchen Zeitraum beantragen?
Ich empfehle die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium.
Mutterschutz von 8 Wochen dauert nicht 2 Monate lang.
Bei einem Jahr EZ....wird die EZ direkt im Anschluss an den MuSchu genommen, wird die MuSchu-Zeit auf die Elternzeit angerechnet. Faktisch beginnt die EZ am Tag der Geburt. 1 Jahr EZ kann ab Geburt losgehen, kann aber auch 1 Jahr nach MuSchu-Ende bedeuten.
Nach einem Jahr EZ, die zB am 01.09. beginnt, ist der erste Arbeitstag der 01.09. (so wie bei 3 Jahren EZ der erste Arbeitstag der 3. Geburtstag des Kindes ist). Man kann aber die EZ so wählen, dass der Geburtstag noch mit eingeschlossen ist.
---beantrage die EZ bis 31.10.2015 (Freistellung ist immer ungünstig, zB Kündigungsschutz)
----eine EZ von 2 Jahren wäre noch klüger, man kann darin gleich die TZ in EZ ab dem 1.11.2015 (oder anderes Datum) mit anmelden, am besten mit Stundenumfang, Zeitverteilung
---EZ, die nicht angemeldet wird, verfällt. Es besteht die Möglichkeit, sich bis zu 12 Monate über den 3. Geburtstag hinaus übertragen zu lassen.
---Eine Änderung geht da nur aus sehr, sehr wichtigen Gründen (zB Tod) oder aber wenn der AG zustimmt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 18.08.2014, 21:49