Hallo Fr. Bader, es ist so das ich nun 6 Jahre in Elternzeit war und gerne wieder im Januar bei meinem AG anfangen möchte, jedoch nicht zu den Arbeitszeiten 05.30 Uhr.( Geht nicht wegen der Kinder) Das habe ich immer wieder bei meinem AG erwähnt und auch schriftlich hinterlegt. Nun ist es so das der AG mir zu einer späteren Uhrzeit keine Stelle geben kann. Jetzt meine Frage: Wer muss die Kündigung aussprechen und habe ich ein Anspruch auf Abfindung?? Da ich im Dezember 10 Jahre dort beschäftigt bin. Vielen Dank für eine Antwort
von huebschesabine am 31.10.2014, 12:35