HAllo Frau Bader.
Mittlerweile bin ich ganz durcheinander, weil im Internet jeder was anderes sagt.
Mir geht es um die Formulierung der Daten und Rechtzeitigkeit der Absendung des ANtrages für das Schreiben der Elternzeitbeantragung beim AG.
Mein ET ist der 17.12.14, d.h.Mutterschutz geht vom 05.11.14-11.02.15.
Meine Fragen:
1. Angenommen der Kleine kommt pünktlich am 17.12., dann habe ich eine Woche Zeit,die Elternzeit zu beantragen,weil 7 Wochen vorher. Schreibe ich dann in den Brief an den AG wie folgt:
"Der Geburtstermin meines Sohnes XY ist der 17.12. Hiermit beantrage ich Elternzeit vom 12.02.2015 (Tag nach Ende Mutterschutz) bis 16.12.2016". Oder schreibe ich ich:
"Der Geburtstermin meines Sohnes XY ist der 17.12. Hiermit beantrage ich Elternzeit vom 17.12.2014 (Tag der Geburt) bis 16.12.2016".
2. Angenommen der Kleine kommt 2 Wochen früher am 03.12.2014. Die Mutterschutzeit bleibt ja trotzdem bis zum 11.02.2015, da die verlorenene Tage Mutterschutz vor der GEburt auf nach der Geburt angerechnet werden.
Wenn ich hier 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit das Schreiben an den AG schicke, hätte ich hier ja bis zu drei Wochen nach der Geburt Zeit. Oder habe ich hier ein Denkfehler?
Der Text wäre dann doch:
"Der Geburtstermin meines Sohnes XY ist der 03.12. Hiermit beantrage ich Elternzeit vom 12.02.2015 (Tag nach Ende Mutterschutz) bis 02.12.2016".
Oder schreibe ich ich:
"Der Geburtstermin meines Sohnes XY ist der 03.12. Hiermit beantrage ich Elternzeit vom 03.12.2014 (Tag der Geburt) bis 02.12.2016".
Ich möchte 2 JAhre Elternzeit nehmen.
Mir ist die Formulierung und rechtzeitige EInreichung sehr wichtig,da mein AG mir aus allem einen Strick dreht und bei dem kleinsten Fehler/Nichteinhaltung von Fristen mir kündigen wird.
Vielen Dank vorab.
Grüße princess1984
von
princess1984
am 14.10.2014, 11:41
Antwort auf:
Elternzeit bei AG beantragen-Unklarheiten
Hallo,
Sie nehmen die EZ ab tatsächlichem Geburtstermin.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2014
Antwort auf:
Elternzeit bei AG beantragen-Unklarheiten
Elternzeit läuft ab Geburt, also nimmst Du vom 17.12.14 - 16.12.16 - wenn du 2 Jahre nehmen willst. Kannst aber auch jedes beliebige Datum zwischen dem 16.12.16 und 16.12.17 nehmen. Falls Du innerhalb des Weihnachtsstresses es dir doch nicht antun willst *g*.
Die Mutterschaftsfrist selbst verlängert sich erst wenn Frühgeburt. 2 Wochen vor ET ist dabei keinen Frühgeburt. Du bekommst aber trotzdem immer mind 14 Wochen Mutterschaftsgeld, das wird dann entsprechend "umgerechnet". Für die Elternzeit und auch Elterngeld läuft die Frist dann wieder ab dem tatsächlichen Geburtstermin, nicht ab dem errechneteten ET. Du wirst also quasie Mutterschutztechnisch nachträglich "vordatiert" - so zumindestens wurde es mir damals erklärt.
Ach ja, hast du vor nach den 2 Jahren Teilzeit zu arbeiten? Dann würde ich das entsprechend schon dem AG angeben. Kannst ja dazu schreiben, das du dir vorbehälst wie genau die Plaung für das 3te Jahr aussehen wird und du es dir evtl auch bis zur Einschulung "aufheben" willst. Falls Du vorhast nach dem 2 Jahren eh Teilzeit zu arbeiten, würde ich das im Schutze des 3ten Elternjahres machen - nur mal so als Tip. Dann hast du nämlich, im Gegensatz zum "normalen" Teilzeitvertrag, vollen Kündigungsschutz.
Mitglied inaktiv - 14.10.2014, 12:22
Antwort auf:
Elternzeit bei AG beantragen-Unklarheiten
http://antrag-elternzeit.de/wp-content/uploads/Antrag-auf-Elternzeit1.pdf
Achtung: ggf. würde ich mir das 3 Jahr aufheben bis zum 8. Geburtstag (vom 2. Geburtstag bis zum 8. Geburtstag kannst Du allerdings gekündigt werden)
Wenn Du das dritte Jahr nicht aufheben willst, kannst Du ein x-beliebiges Jahr einsetzen. Es ist nur wichtig, wenn Du 3 Jahre nimmst am 3. Geburtstag des Kindes wieder mit der Arbeit anzufangen.
Kleiner Tipp: Evtl. nimmst Du jetzt 3 Jahre und behälst Dir vor während des 3. Jahres wieder unter 30 Std zu arbeiten.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 14.10.2014, 12:23
Antwort auf:
Elternzeit bei AG beantragen-Unklarheiten
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von
peekaboo
am 14.10.2014, 12:24