Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 3 Jahre, wann Teilzeit beantragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit 3 Jahre, wann Teilzeit beantragen

Lulus-Mom

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern seit mehreren Jahren unbefristet beschäftigt. Ich bin schwanger und möchte 3 Jahre Elternzeit beantragen. Ich bin noch unsicher, ob ich nach 12 oder 18 Monaten wieder einsteigen möchte. Auch die Stundenzahl (20 oder 25) würde ich gerne vom Wiedereinstiegsdatum abhängig machen. Bei meinem ersten Kind war ich nur wenige Monate in Elternzeit und habe danach voll gearbeitet. Daher bin ich nun unsicher, wann ich den TZ-Antrag stellen muss. Darf ich zunächst 3 Jahre Elternzeit beantragen und kann dann erst 7 Wochen vor gewünschtem Elternteilzeitstart dieselbe beantragen? Oder muss ich Datum und Zeiten im ersten Antrag festlegen? Vielen Dank für Ihren Rat!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können drei Jahre anmelden und in der EZ TZ arbeiten. Dem AG müssen Sie den Wunsch auf TZ erst 7 Wo vorher mitteilen - er kann natürlich besser planen, wenn er es eher weiß. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Elternzeit bedeutet doch nicht, das man nicht wieder arbeiten darf. Du darfst halt nur nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Und, melden musst du die, sofern du keine Mehrlinge erwartest oder das Kind zu früh kommt, doch erst spätestens eine Woche nach Geburt. Wegen der 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt passt das dann mit der 7 Wochen Frist. Bis dahin musst du also eh nichts fest machen, kannst aber deinem AG dann sagen wie die grobe Planung ist. Falls Du halt fairer sein möchtest... Ansonsten, wann wird das Kind geboren? Auch davon würde ich es abhängig machen ob 12 oder 18 Monate daheim. Die meisten KiGa´s, KiTa´s und Tagesmütter nehmen nur zum August hin neue Kinder. Während des "laufenden" Jahres wird oft schwierig. Und Anspruch auf Betreuungsplatz hast du erst mit einem Jahr. das würde ich mitberücksichtigen - sofern ihr es euch finanziell leisten könnt. Und wegen EZ-Meldung, falls du es doch schon "fest" machen willst, dann schreibe es doch so das du nach enstprechender Absprache planst 12-18 Monaten nach der Geburt Elternzeit Teilzeit arbeiten willst. Genauere Stundenanzahl dann halt bei der weiteren Planung, vorrausschtlich aber mit 20-25 Std. Und man sich dann wegen der weiteren Klärung der genauen Dazen entsprechend frühzeitig zur weiteren Planung zusammensetzen kann. So weiß Dein AG ab wann er frühstens mit dir rechnen kann, und das eben der Wunsch besteht Teilzeit zu arbeiten. Ob dann dauerhaft Teilzeit - das kannst du dann nach den 3 Jahren entscheiden.


Lulus-Mom

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Danke für die Antwort. Falls das missverständlich ausgedrückt war, ich möchte mich aus verschiedenen Gründen nicht von Anfang an auf TZ ab 12-18 Monaten festlegen, sonder meine Frage zielte darauf ab, ob ich diese TZ auch im Lebensmonat 10, 16 oder meinetwegen auch 22 stellen kann und der Arbeitgeber unter Einhaltung der 7-Wochenfrist dann zustimmen muss (falls keine betriebsbedingten Gründe dagegen stehen und auch wenn ich das NICHT vorher angekündigt habe.) Dass ich das alles schon im ersten EZ-Antrag regeln könnte, ist mir klar. Muss ich auch? Danke und Grüße.


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