Hallo Frau Bader,
ich möchte meine Frage noch dahingedend erweitern, ob es den Elterngeldbezug stört, dass in dem Haushalt in dem ich mit meinem Kind zusammen wohne noch weitere Erwachsene (meine Eltern) leben. Bin ich auch dann anspruchsberechtigt?
von
schneeflocke60
am 05.03.2021, 15:26
Antwort auf:
Elterngeldbezug bei getrennt lebendem Paar, weitere Erwachsene leben im Haushalt
Hallo,
das ändert nichts, es sei denn, die Großeltern betreuen das Kind ausschließlich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.03.2021
Antwort auf:
Elterngeldbezug bei getrennt lebendem Paar, weitere Erwachsene leben im Haushalt
Natürlich bist du anspruchsberechtigt. Du betreust doch dein Kind meist allein
Mitglied inaktiv - 05.03.2021, 15:30
Antwort auf:
Elterngeldbezug bei getrennt lebendem Paar, weitere Erwachsene leben im Haushalt
Kann es sein, dass du EG mit Kinderkrankengeld verwechselst?
von
KielSprotte
am 05.03.2021, 16:05
Antwort auf:
Elterngeldbezug bei getrennt lebendem Paar, weitere Erwachsene leben im Haushalt
Hi, du kannst auf jeden Fall 12 Basismonate (bzw als Elterngeld Plus auch länger) beziehen.
Die 2 Partnermonate erhältst du nur, wenn du steuerrechtlich alleinerziehend bist. Wohnst du im Haushalt deiner Eltern, so bist du es nicht (Ausnahme bei Pflegebedürftigkeit und keinem finaziellen Beitrag).
Dein Partner kann nur die Partnermonate (oder mehr) beziehen, wenn er mit dem Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist.
von
drosera
am 05.03.2021, 19:15