Guten Tag, ich habe eine Frage zur Berechnung des 2. Elterngeldes.... Ich bin angestellt im öffentlichen Dienst und habe 11/2014 ein Kind bekommen, dann bis 11/2016 Elternzeit, wobei ich von 12/2015 bis 09/2016 Teilzeit in EZ gearbeitet habe. Dann ab 09/2016 wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Die ganze Zeit nebenbei führe ich ein Geschäft und bin somit auch noch selbstständig. Nun ist die Frage: Wird das EG für Kind 2 (Entbindungstermin Mai 2017) nach dem Kalenderjahr 2016 oder 2013 berechnet?!? Oder kann ich mich auch nicht nach Gewerbe berechnen lassen und die letzten 12 Monate vor der Geburt nehmen?
von Idapl am 03.03.2017, 09:34