ELLIUM
Guten Abend, ich habe mal eine etwas blöde Frage. Ich steige durchs Elterngeld einfach nicht ganz durch. Wir haben uns dazu entschieden 24 Monate Elterngeld zu beantragen, da ich in dieser Zeit gerne schon erneuten Zuwachs bekommen möchte. Mein Mann möchte sich gerne ebenfalls zwei Monate Elternzeit mit mir zusammen nehmen. Würden wir dann beide Elterngeld bekommen (berechnet auf die letzten 12 Monate)? Ich halbiere ja quasi mein Elterngeld und bekomme es dafür 24 Monate. Muss er seine Monate auch halbieren? Er strebt an ggf auf Teilzeit zu arbeiten (falls es doch auf 4 Monate und halben Elterngeld hinausläuft, das wäre finanziell schwierig). Viele liebe Grüße
Hallo, Sie haben zusammen 14 Mo. Basis-EG. Davon werden für die Monate mit MG idR 2 (oder 3) abgezogen. Die restlichen Monate können Sie aufteilen wie Sie wollen und auch für jeden Monat entscheiden, ob Basis oder Plus. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Zunächst bekommst du 22 Monate Elterngeld, wenn du splittest Die ersten beiden Monate sind trotz Mutterschaftsgeld immer Basis EG. Dein Mann sollte Egplus wählen (4 Monate statt 2 Monate Basis) wenn er arbeiten möchte. Jedes Einkommen wird nämlich angerechnet. Bei egplus nicht soviel.
Felica
Du kannst nur 24 Monate nehmen wenn du kein Mutterschaftsgeld bekommst. Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst gegen höchstens 22 monate da die Monate wo die Mutterschaftsgeld bekommen hast nicht gesplittet werden können. Für ein weiteres Kind wären aber 14 Monate das längste was berücksichtigt wird. Die Monate EG darüber hinaus werden mit 0 € gerechnet sofern du da nicht arbeitest. Das geht und gilt auch für Elternzeit.
Ähnliche Fragen
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet. Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?
- Arbeitsvertrag endet vor dem Mutterschutz
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Betriebliches BV