Simsum
Hallo, wir planen ein Kind zu bekommen, bin aber noch nicht schwanger. D.h. wenn alles gut läuft, wird das Kind erst 2021 zur Welt kommen. Aktuell habe ich schon seit Jahren ein Kleinunternehmen angemeldet, jedoch dieses Jahr noch keine Aufträge angenommen bzw. Einkommen erwirtschaftet. Wenn ich nun jetzt im April mein Gewerbe abmelde, gelte ich dann für die spätere Beantragung des Elterngelds an selbstständig? Es dürfte doch dann auch nicht das Wirtschaftsjahr für die Berechnung zugrunde gelegt werden sondern die letzten 12 Monate, da 2020 kein Einkommen erzielt wurde und das Kleinunternehmen inzwischen abgemeldet wurde. Vielen Dank Simsum
Hallo, es hängt davon ab, wann Sie schwanger werden. Wenn die selbst. Tätigkeit im bemessungszeitraum bestanden hat, gilt das abgeschlossene Vorjahr. Aber da natürlich alle Einkünfte. Liebe Grüße NB
Felica
Solange 2020 in der Steuer mit nur einen Tag Selbstständigkeit auftaucht, wird das ein Problem sein.
Simsum
Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass das Kleinunternehmen als Nebenberuflich betrieben wird. D.h. selbst wenn 2020 als Kalenderjahr herangezogen wird und ich kein Gewinn erwirtschaftet habe, wird doch mein Jahresgehalt aus der Angestelltentätigkeit herangezogen?
Felica
Ob Gewinn oder nicht ist egal. genau wie ob voll selbstständig oder Nebengewerbe. Selbst wenn nur Verlust. Deine einzige andere Chance wäre es hinzubekommen das 2020 aufgrund einer anderen Sache ausgeklammert wird, dann wird aber auf 2019 oder noch weiter davor zurück gegriffen. Oder in den sauren Apfel zu beißen. So der riesen Nachteil dürfte dir doch nicht entstehen wenn du eh normal arbeitest. Dann wäre es doch egal. Oder gibt es in nächster Zeit da finanziell riesen positive Sprünge? Wenn du bisher nur auf 450 € Basis gearbeitet hast und nun einen Job nimmst mit 3000 wäre es doof. Weil dann die Monate Januar-März ja dich runter ziehen würden. Wenn du aber jobtechnisch keine Änderung hast, ist es ja recht egal ob nun das Kalenderjahr 2020 oder die 12 Monate vor Mutterschutz. Wenn du nun sofort schwanger werden würdest wäre das ja schon fast der gleiche Zeitrahmen. Den die Monate wo du Mutterschaftsgeld beziehst werden auch ausgeklammert. Kind sollte halt nicht vor dem 1.1.2021 kommen. Eine Option wäre evtl noch die Planung der Regierung wegen Ausnahmen aufgrund von Corona. Aber da ist noch nichts spruchreif.
Kärchen
Noch bist du ja gar nicht schwanger. Wenn dein Mutterschutz erst in 2021 beginnt, ist 2020 doch ein abgeschlossenes Geschäftsjahr. Dann wird auch 2020 als Rechnungsgrundlage herangezogen. Also warte doch einfach noch ca 1,5 Monate mit dem schwanger werden.
Oder, falls du tatsächlich noch vorher schwanger wirst, wäre tatsächlich 2019 Berechnungsgrundlage.
Meyla
Die selbe Frage wollte ich auch grade stellen.... Ich melde zur Mitte des Jahres ab. Also wird EG noch aus 2019 berechnet bei Entbindung 2020?
Felica
Ja
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