Wir sind Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland. Mein Mann wird ab September sich abmelden und ein neue Arbeit im Ausland (EU) anfangen.
Ich beziehe Elterngeld Basis(bis Oktober 2017) und unsere Kind ist Januar 2016 geboren.
In die Papiere von ZBFS steht: man muss die Behörde melden, wenn der Ehemann "ein Erwerbstätigkeit in Ausland aufnimmt".Werde ich kein Elterngeld mehr bekommen wenn ich sie darüber ankündige?
von
luiza01
am 20.05.2016, 08:57
Antwort auf:
Elterngeld wenn Ehemann im Ausland arbeit?
Hallo,
wenn Sie mit dem Kind weiter den Wohnsitz in Deutschland behalten nicht.
Vielleicht können Sie die Elterngeldzahlung sogar um zwei Monate verlängern.
das Amt wird aber genau wissen wollen, warum Sie nicht mit dem Mann mitziehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.05.2016
Antwort auf:
Elterngeld wenn Ehemann im Ausland arbeit?
Vielen Dank!
Lg
Luiza
von
luiza01
am 20.05.2016, 09:35