Frage: Elterngeld und Elternzeit

Sehr geehrter Frau Bader, mich würde interessieren ob man Elterngeld und Elternzeit gleichzeitig beantragen kann. Meine Frau bekommt im Mai unser Baby. Sie ist 6 Wochen da vor im Mutterschutz und 8 Wochen danach und bekommt Elterngeld ist das richtig? Kann ich als Vater gleich nach der Geburt Elternzeit beantragen? Für 2 Monate. Bekommt wir dann 8 Wochen danach noch das Volle Elterngeld und das Geld der Elternzeit für mich , oder fällt dann etwas weg. Nach den 8 Wochen bekommt dann meine Frau das Geld der Elternzeit und ich gehe wieder normal arbeiten ist das so richtig? danke für ihre Hilfe

von Laurinrose am 14.10.2014, 09:24



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit

Hallo, beide Elternteile können jeweils 3 Jahre EZ nehmen -auch parallel. EG kann man zusammen für 14 Mo. bekommen und frei verteilen (auch parallel), bis auf die Monate mit MG-Bezug, die immer der mUtter angerechnet werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2014



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit

Jein! Erst einmal sind Elternzeit und Elterngeld verschiedene Dinge, die teils nur zusammenhängen. Elternzeit zB beantragt man nicht, man meldet sie beim AG. Der hat da keine Möglichkeit abzulehnen oder sie zu verbieten. Und, BEIDE !!! Elternteile haben unabhängig voneinander ein Anrecht auf Elternzeit und können diese auch frei varierieren. Varieren bedeutete dabei, das man innerhalb der Elternzeit sowohl die Option hat komplett daheim zu bleiben, als auch zB in Teilzeit weiter zu arbeiten. Zulässig sind da bis zu 30 Std die Woche. Das Teilzeitgehalt, Urlaub ect wird dann entsprechend der Elternzeit angepaßt. Wie hoch der verdienst ansonsten ist, ist für die Elternzeit selbst erst einmal egal. Endet die Eltermzeit, lebt der normale Arbeitsvertrag wieder auf. Wichtigstes Kritererium, man hat innerhalb der Elternzeit Kündigungsschutz, sie muß 7 Wochen vor Antritt angegeben werden und der Kündigungsdchutz beginnt 8 Wochen vor Antritt. Da Frau wegen Muterschutz 8 Wochen nach der Geburt eh nicht arbeiten darf, muß sie dem AG spätestens 1 Woche nach der geburt die Elternzeit mitteilen. Ausserdem muß man sich für die ersten 2 Jahre festlegen, um sich das 3te Jahr so weit abzusichern, das man das entweder auch ohne Zustimmung einfach dranhängen kann. Oder sich mit Zustimmung des AG bis zur Einschulung des Kindes "aufsparen" kann. Wer weniger als 2 Jahre nimmt, benötigt bei Verlängerung immer die Zustimmung des AG der dann auch ablehnen kann. Ausserdem kann in der Elternzeit jedes beliebige Datum innerhalb der 3 Lebensjahre genommen werden. Beginn ist dabei Geburt des Kindes und, wenn nicht anders angebenen, endet diese automatisch am Tag vor dem 3ten Geburtstag. Vieel Mütter nehmen irrigerweise an es wird ab Ende Mutterschutz gerechnet, das ist aber falsch. Das die grundlegensten Dinge der Elternzeit. Thema Elterngeld, nun da entscheidet der Verdienst und es gelten immer GANZE Lebensmonate. Sprich, ist das Kind an einem 5ten geboren, läuft ein Lebensmonat immer vom 5ten bis zum 4ten des darauffolgenden Monats. Beide Elternteile haben insgesamt 14 Lebensmonate welche sie bis zum 14ten Lebensmonat frei verteilen können. Dabei gilt allerdings, die ersten beiden Monate nach der geburt werden IMMER der Mutter zugesprochen, darum kommt man nicht rum. Mütter haben wegen des Mutterschutzes da ein Beschäftigungsverbot. Mutterschaftsgeld was gezahlt wird, und was in der regel auch höher ist als das Elterngeld der Mutter, wird dabei mit dem Elterngeld verrechnet, so das Frau in dieser Zeit nur das Mutterschaftsgeld und kein Elterngeld bekommt, aber eben Elterngeldmonate verbraucht. Bleiben beide Eltern in dieser Zeiit daheim, sind also 4 Monate weg. Und spätestens zum 1ten Geburtsag gibt es dann eben kein Elterngeld mehr. Auch innerhalb des Elterngeld-Bezuges darf bis zu 30 Std die Woche gearbeitet werden, allerdings wird hier das Einkommen eben angerechnet, man kommt grob geschätzt dann nur etwa 33% des Verdienstes heraus. Mindestsatz Elterngeld ist dabei aber 300 € Und, wer weniger als 2 Monate Elterngeld nimmt, muß bereits bekommendes Geld wieder zurückzahlen. Was viele Eltern vergessen, so praktisch es auch sein mag wenn Papa direkt nach der Geburt auch daheim bleibt, kann es später blöde kommen wegen der eingewöhnung/Betreuung. Man hat erst mit 1nem Jahr einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, zudem nehmen viele KiGa´s/KiTa´s, aber auch tagesmütter immer nur zum August hin Kinder an, manchmal auch zu Februar. Diese zeit, und die Eingewöhnung (welche dann ja auch oft erst startet), müssen auch überbrückt werden. Das ganze gilt für die volle Auszahlung, und nicht bei Splittung. Und, sorgt VORHER für ein finanzielles Polster. Bis die Anträge alles abgearbeitet sind, kann es durchaus 3-4 Monate dauern. Elterngeld ect kann ja alles erst beantragt werden wenn das Kind geboren worden ist. Und bis alles Unterlagen wirklich vollständig da sind, kann es durchaus dauern. Hider gin der Antrag Elterngeld zwar schnell (1 Woche), aber bis ich es beantragen könnte, musste ich erst auf die Sozialversicherungsnummer warten, auf meldung von der KK wegen Höhe Mutterschaftgeld und Kindergeld dauerte auch gute 2 Monate. Nach Ende Elterngeld gab es dann noch einmal eine Lücke bis alles wieder anstandslos lief (Elterngeld wird im voraus gezahlt, Gehalt im nachhinein, hieß für mich mal eben 10 Wochen Überbrückungszeit) Zu deinen Fragen, genau: Deine Frau bekommt Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor der geburt, und eben auch für die 8 Wochen nach der Geburt. Elterngeld bekommt sie da NICHT, es werden ihr aber 2 Monate angerechnet. Bleibst du daheim, bekommst du für die 2 Monate Elterngeld udn verbrauchst ebenso 2 Monate. Danach habt ihr noch 10 welche ihr bis zum 14ten Lebensmonat nutzen könnt.

Mitglied inaktiv - 14.10.2014, 12:12



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit

Danke für die lange Antwort, aber genau deshalb schreibe ich hier die Frage hin um nicht wieder sowas langes lesen zu müssen. Die Frage war doch eigentlich ganz klar. Bekomme ich als Vater 2 Monate Elternzeit Geld wenn meine Frau im Mutterschutz ist. Und wird ihr oder mir nichts abgezogen.

von Laurinrose am 14.10.2014, 16:14



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit

Was meinst du denn mit "abziehen" in deinem letzten Satz? Natürlich kannst du direkt nach der Geburt 2 Monate Elternzeit und Elterngeld beantragen, da deiner Frau aber automatisch auch 2 Monate Elterngeld für die ersten acht Wochen berechnet werden, habt ihr dann schon insgesamt 4 Monate Elterngeld von 14 möglichen verbraucht.

von allmountain am 14.10.2014, 23:19



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit

Ich habe mal gelesen das das Geld was ich für die Elternzeit bekomme meiner Frau auf das Geld des Mutterschutz gerechnet wird.

von Laurinrose am 15.10.2014, 19:02



Antwort auf: Elterngeld und Elternzeit

Die Frage war eigentlich nur wenn meine Frau Mutterschutz Geld bekommt acht Monate nach der Geburt. Ob ich als Vater 65 % Anspruch auf Elternzeit Geld habe.

von Laurinrose am 16.10.2014, 13:02



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