Guten Tag Frau Bader,
auch ich habe eine Frage bzgl. des Elterngeldes. Ich bin aktuell in Elternzeit und beziehe Elterngeld plus ( 2 Jahre ) zudem arbeite ich bei meinem alten Arbeitgeber auf Minijob Basis befristet bis April, da die Elternzeit ausläuft und ich auf Teilzeit umsteigen will. Hiervon (also vom Minijob) bleibt mein Elterngeld unberührt, da ich nur 320 € rausbekomme.
Wir planen nun aber Kind Nummer 2. Angenommen dieses würde im September 2018 geboren, wie berechnet sich dann das Elterngeld?
Ich hätte ja ein paar Monate Teilzeit gearbeitet, aber wie sieht es mit den Elterngeld Monaten inkl. Minijob aus? Werden diese ausgeklammert und die Monate vor Geburt des 1. Kindes herangezogen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von
kari2901
am 18.07.2017, 18:28
Antwort auf:
Elterngeld plus, Minijob alter AG und erneute Schwangerschaft
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2017