Sehr geehrte Frau Bader, seit August 2014 lebe ich als entsandte Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) in Spanien (Madrid). Meine Frau ist Russin, hat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis für Deutschland und lebt mit mir in Madrid. Wir arbeiten beide an der Deutschen Schule Madrid, ich als Beamter mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland, meine Frau als Angestellte nach Ortstarif, sozialversicherungspflichtig beschäftigt nach spanischem Recht mit einem unbefristeten Vertrag. Im Moment ist meine Frau ist schwanger. Wir werden unser zweites Kind hier in Spanien bekommen und mindestens zwei Jahre nach der Geburt noch in Spanien bleiben. Ich selber kann als ADLK nicht auf Teilzeit gehen und daher keine Elternzeit bzw. Elterngeld in Anspruch nehmen. Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen: a) Hat meine Frau Anspruch auf Elterngeld? b) Wenn ja, welche Stelle ist für uns in Deutschland zuständig? c) Welche Unterlagen sind für eine Antragsstellung erforderlich? Mit freundlichen Grüßen Gerald Fischer
von Gerald Fischer am 01.03.2015, 10:44