Hallo...ich habe Januar 2013 ein Kind bekommen und nehme 2 Jahre Elternzeit.
12 Monate bekomme ich ja 65% von meinem vorherigen Einkommen.
das zweite Jahr bekomme ich null euro.
jetzt plane ich eigentlich im zweiten Jahr ein zweites Kind zu bekommen.
wie berechnet sich dann das neue Elterngeld.
sind es wirklich nur die 300euro mindestsatz weil ich ja quasi die 12 Monae vor Geburt kein Einkommen hatte oder zählt das Einkommen vor der ersten Elternzeit (quasi das Gehalt vor Geburt des ersten Kindes) ?
Jeder erzählt was anderes und ich finde im Internet verschiedene Aussagen.
Lg und danke
von
ilove
am 11.07.2013, 22:14
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2013
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Das kommt drauf an wann Du das Kind bekommst.
Alles nach dem 1. Geb. zählt ohne Einkommen als Nullrunde, alles davor wird durch den Lohn vor dem 1. Kind ersetzt.
Je nachdem wie viele Nullrunden Du dabei hast, zieht sich Dein Gesamtschnitt nach unten.
von
Sternenschnuppe
am 11.07.2013, 22:24